Eine Anklage wegen Schwarzfahrens ließ das Gericht fallen. Foto: Archiv (dpa)

Ein 30-Jähriger ist 2020 gleich viermal innerhalb weniger Monate mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Abgesehen hatte er es dabei auch auf Mitbewohner seiner Asylunterkunft – mal schlug er mit einem Ventilator zu, mal flog eine Glasflasche.

Oberstenfeld - Weil er seinen Ärger und seinen Frust nicht unter Kontrolle hat, geriet ein 30-Jähriger innerhalb weniger Monate gleich vier Mal massiv mit dem Gesetz in Konflikt. Nach dem letzten Delikt im Juli 2020 erließ die Staatsanwaltschaft dann einen Haftbefehl. Seine Füße, die lediglich in Socken und Badelatschen steckten, waren gefesselt, als der Mann nun am Mittwoch vor das Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach gebracht wurde: Der 30-Jähirge hatte in der Haft eine Schlägerei angezettelt.

In insgesamt vier Anklagen wirft die Staatsanwaltschaft dem berufslosen Mann unter anderem gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung vor. In seiner Asylunterkunft in Oberstenfeld hatte der Angeklagte im Mai von einem Mitbewohner Geld gefordert. Als der ihn einfach stehen ließ, folgte der Angeklagte ihm. Er schnappte sich einen Ventilator mit Standfuß und schlug seinem Opfer mit dem Gerät mehrmals auf den Kopf.

Nur knapp zwei Monate später soll der Angeklagte in einer S-Bahn in Richtung Heilbronn mit seinem Kumpel einen unbeteiligten Mitfahrer angegangen sein. Die beiden stark alkoholisierten Männer bedrängten den Fahrgast, hinderten ihn am Aussteigen und rissen ihm eine Kette im Wert von rund 600 Euro vom Hals.

Der 30-Jährige war aber schon zuvor – Anfang des Jahres 2020 – in Bietigheim unangenehm aufgefallen: In einer Asylunterkunft warf er mit einer leeren Glasflasche auf Tischtennis spielende Bewohner und verfehlte diese nur knapp. Anschließend ging er auf einen der Spielenden mit einem gezückten Messer los und drohte ihm in englischer Sprache, ihn zu töten.

Am ersten Verhandlungstag einigten sich Schöffengericht und Staatsanwaltschaft darauf, eine weitere Anklage wegen Schwarzfahrens fallen zu lassen. Die zu erwartenden Strafen aus den anderen Delikten werden mit Sicherheit höher ausfallen. Gleich zu Beginn des Verfahrens bestand der Angeklagte darauf, nicht aus Gambia zu kommen: „Ich bin in Schweden geboren, dort ist meine Familie und ich habe die schwedische Staatsbürgerschaft.“ Sein Verteidiger will dies nun bis zum nächsten Termin am 3.  Februar klären. Es sollen zudem mehrere Zeugen und ein psychiatrischer Gutachter sprechen.

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