Die Bewohner waren der Polizei schon bekannt. Foto: Archiv (dpa)

Zwei Parteien bekommen sich in einem Mietshaus in die Haare. Erst fliegt eine Flasche, kurz darauf wird es dann handgreiflich.

Benningen - Eine an einem lauen Sommerabend aus dem Fenster geworfene Sektflasche hat in Benningen Handgreiflichkeiten unter Hausbewohnern ausgelöst, die nun vor dem Amtsgericht Marbach verhandelt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte dabei eine 31-Jährige und ihren sieben Jahre älteren Bekannten der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt.

Mitte September 2018 war die Polizei zu einem ihr bereits bestens bekannten Mietshaus in Benningen gerufen worden und bekam dort folgenden Vorfall geschildert: Ein Hausbewohner rauchte vor dem Haus eine Zigarette, als eine Sektflasche vom oberen Stockwerk aus dem Fenster geschmissen wurde. Als er seinem Ärger darüber Luft machte, kam die 31-Jährige, die im oberen Stockwerk wohnt, herunter und ging auf ihn los. Ihr folgte kurze Zeit später ihr 38 Jahre alter Bekannter. Beide schlugen auf das Opfer ein.

„Mit dem Wahrheitsgehalt ist es bei den Bewohnern immer etwas schwierig“, sagte der Polizeibeamte am Donnerstag im Zeugenstand. Er erinnere sich aber noch, dass „die Angeklagte an diesem Abend ziemlich aggressiv, ihr Freund dagegen eher passiv war, weil er wohl etwas eingeworfen hatte“. Die Verletzungen des Opfers seien nicht so stark gewesen.

Beide Angeklagten haben ein sehr langes Vorstrafenregister, sind heroinabhängig und haben bislang erfolglos versucht, durch Therapien von der Sucht loszukommen. Beide sind in Methadonprogrammen und wegen weiterer Straftaten, die dem Vorfall vom Sommer 2018 folgten, inzwischen im Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kam daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht mehr in Betracht.

„Das Gericht sieht keine günstige Prognose, aber dennoch mildernde Umstände“, lautete das Fazit von Richterin Ursula Ziegler-Göller und verurteilte die beiden zur Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung von drei Monaten. Es seien keine gravierenden Schläge und dementsprechend keine gravierenden Verletzungen gewesen, die Tat liege nun lange Zeit zurück und die beiden müssten bereits längere Haftstrafen verbüßen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben und sechs Monate Gefängnis beantragt.