Manfred Waters Foto: Sandra Brock

Manfred Waters nicht im Umlegungsausschuss. Er denkt aber über einen Widerspruch nach.

Steinheim - Der Kleinbottwarer Ortsvorsteher Manfred Waters ist mit seiner Klage gegen den Gemeinderat der Stadt Steinheim nicht erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag am 14. Januar abgelehnt.

Waters hatte im vergangenen Oktober den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der der Gemeinderat verpflichtet werden soll, ihn mit sofortiger Wirkung in den Umlegungsausschuss Baugebiet Scheibenäcker in Kleinbottwar einzusetzen – er wollte als langjähriger Ortsvorsteher beratendes Mitglied in dem Gremium sein (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht beruft sich in seiner Begründung auf die Regelungen über Ortsvorsteher in der Gemeindeordnung und die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch. „Der Gemeinderat sei allerdings in seiner Entscheidung frei, ob er einen Ortsvorsteher als sachkundigen Einwohner in den Umlegungsausschuss berufe; ein Anspruch auf Berufung bestehe somit nicht“, heißt es in der Begründung.

Weil er Ortsvorsteher sei, habe er keinen Anspruch auf Bestellung als beratender Sachverständiger, so das Gericht sinngemäß. „Von der Möglichkeit, den Antragsteller als beratendes Mitglied in den Umlegungsausschuss zu berufen, hat der Gemeinderat keinen Gebrauch gemacht“, so die Richter in ihrer Begründung. „Dadurch wird der Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt. Ein subjektiver Anspruch auf Berufung in den Umlegungsausschuss besteht nicht.“ Der Streitwert der Verwaltungsrechtssache wurde auf 5000 Euro festgelegt, der Antragsteller – also Manfred Waters – trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Kleinbottwarer Ortsvorsteher sagt dazu: „So ist das jetzt halt“. Er habe letztendlich falsch geklagt. „Ich hätte gegen die Rechtsauskunft des Landratsamtes klagen müssen“, so Waters. Die habe der Stadt und den Gemeinderäten nur die Gründe erläutert, warum er nicht in den Umlegungsausschuss müsse, nicht aber, wie es möglich gewesen wäre, dass er Mitglied wird.

Manfred Waters denkt nun darüber nach, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen und sich mit Rechtsbeistand und einer Klage-Erweiterung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu wenden. „Wenn ich das mache, dann geht es darum, dass der Umgang der Stadt mit dem Ortsvorsteher ein anderer wird“, so Waters.

Das Schreiben des Gerichts ist beim Ortsvorsteher in Kleinbottwar am Dienstag, 22. Januar, eingegangen, wie dieser auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt. Bei der Stadt Steinheim hingegen ist das Urteil erst m Freitagmittag eingetroffen. Eine Stellungnahme will der Bürgermeister Thomas Winterhalter erst abgeben, wenn er sich mit dem Inhalt vertraut gemacht hat.