Derzeit gibt es in Steinheim zwei Spielhallen mit insgesamt 27 Geräten. Foto: ddp

Die Steinheimer Stadträte wollen einen Wildwuchs an Spielstätten in ihrem Ort verhindern. Das ist aber nicht gänzlich möglich. Das Land arbeitet an neuen Gesetzen.

Steinheim - Das Thema Spielhallen treibt die Verantwortlichen in fast jeder größeren Kommune um. Am Dienstagabend informierte der Leiter des städtischen Bauamtes, Christoph Beyer, über die planungsrechtliche Situation und das mögliche Vorgehen der Kommune, um einen Auswuchs auf städtischem Gebiet zu verhindern. Den Antrag für diesen Sachstandsbericht hatte die CDU-Fraktion im Dezember 2011 gestellt.

Durch den Spielhallenboom der vergangenen Jahre, der aber anhalte, habe die Spielsucht zugenommen, betonte Beyer. Die sozialen Folgekosten seien enorm. Fachleute beziffern sie auf rund 225 Millionen Euro pro Jahr.

Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen seien begrenzt, warnte Beyer vor allzu großen Hoffnungen. Zwar könnten sie mittels der Bauleitplanung Nutzungen in bestimmten Gebieten verbieten oder einschränken. „Aber es ist nicht möglich, Spielhallen im ganzen Stadtgebiet zu verbieten.“

Einzig gangbarer Weg sei, die Ausarbeitung eines Spielstättenkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet. Besagtes Konzept lege den Umfang und die Lage der städtebaulich vertretbaren Vergnügungsstätten fest und begründe die Festlegung. „Man kann zum Beispiel sagen: Um Schulen herum dürfen in einem gewissen Abstand keine Spielstätten angesiedelt werden.“

In der Praxis werde ein solches zeitaufwendiges und damit auch kostenintensives Konzept jedoch lediglich von Kommunen ausgearbeitet, in denen ein gewisser Ansiedlungsdruck gegeben sei. „Was aber bei uns hier in Steinheim nicht der Fall ist“, wie Beyer betonte. Derzeit gebe es in Steinheim zwei Spielstätten (Bahnhof- und Steinbeisstraße) und ein Wettbüro (Kleinbottwarer Straße).

Christoph Beyers Empfehlung: Abwarten bis das Landesglücksspielgesetz, an dem Grün-Rot arbeitet, rechtskräftig ist und dann weiter entscheiden. 15 der 16 Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertrag renoviert. Er soll im Juli wirksam und durch „nähere Bestimmungen“ auf Landesebene umgesetzt und ergänzt werden. Der neue Staatsvertrag war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung im Glücksspielwesen moniert hatte.

Bis dahin könne, so Beyer, bei Bedarf ein konkretes Baugesuch für eine Spielhalle zurückgestellt beziehungsweise durch eine Veränderungssperre und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens unterbunden werden. Eine Vorgehensweise, die die Räte mittrugen. Die Kommune müsse auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ein Interesse daran haben, betonte Grünen-Rat Rainer Breimaier, das Problem der Spielsucht und des Wildwuchses in den Griff zu bekommen. In dem Bericht des Bauamtsleiters stehe jedoch nicht viel Neues. „Und den angeführten geringen Ansiedlungsdruck möchte ich etwas in Frage stellen.“ SPD-Chefin Regina Traub hält die Zusammenfassung der Informationen indes für wichtig. Allerdings gehe nicht so sehr von den Spielstätten eine große Gefahr aus, sondern vielmehr von den Gaststätten mit entsprechenden Angeboten.