Das Gerüst auf dem Kapellenweg dient der Sicherung der Scheune. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Die Friedhofszufahrt von Stocksberg ist schon länger ein Zankapfel. Hauseigentümer haben ein Baugerüst errichtet und sperren damit die Zufahrt – dagegen will die Stadt Beilstein jetzt vorgehen.

Beilstein-Stocksberg - Eigentlich hätte rund um den Kapellenweg in Stocksberg langsam Ruhe einkehren sollen. Nachdem die Stadt Beilstein im März 2019 ein Flurstück mitsamt Hofraum aufgekauft hatte, um die Zufahrt zum Friedhof auf lange Sicht zu sichern, war auch ein Widerspruch des früheren Besitzers durch das Landgericht Stuttgart abgeschmettert worden (wir berichteten). Nun wurde allerdings von Seiten mehrerer Bürger aus Stocksberg wie auch von den Freien Wählern im Stadtrat ein Bericht zum aktuellen Sachstand angefordert. Der wird von der Verwaltung klar beantwortet: „Der Kapellenweg ist zweifellos für die Öffentlichkeit befahrbar und begehbar.“ Doch das ist nur die Theorie, denn die Realität sieht teilweise noch anders aus.

Nach wie vor befinden sich hin und wieder Barrieren in Form von Zäunen auf der Wegstrecke zum Friedhof. Die führt eben über die genannte Hoffläche, was über Jahrzehnte von der Eigentümergemeinschaft auch geduldet worden war. Als die Stadt Beilstein aber 2016 für klare Verhältnisse sorgen wollte, brach ein Rechtsstreit vom Zaun, bei dem zeitweise selbst von einer Enteignung die Rede war.

Durch die Auflösung der Gemeinschaftsfläche kam diese aber im Frühjahr 2019 zur Versteigerung, wobei die Stadt diese für rund 65 000 Euro erwerben konnte und so Eigentümerin wurde. Weiterhin wurde der Verwaltung zugetragen, dass in den vergangenen Wochen immer wieder Fahrzeuge so auf dem Hof abgestellt worden waren, dass „den Anwohnern eine Ein- und Ausfahrt nur schwer oder ganz unmöglich“ gewesen sei. Durch die neuen Eigentumsverhältnisse hat die Verwaltung nun eine andere Handhabe in dieser Situation, so Bürgermeister Holl: „Der Veranlasser der aktuellen Barrieren wird aufgefordert, diese zu beseitigen und die Errichtung weiterer Hindernisse zu unterlassen.“ Sollte dies nicht geschehen, sind die rechtlichen Schritte bereits eingeleitet, um bei Nichtbeachtung konsequent handeln und diese entfernen zu können.

Ein Teil der Einschränkung, nämlich der Bauzaun inklusive Gerüst entlang einer Scheune, besteht dagegen aufgrund eines Vergleichs zwischen der Stadt und dem Eigentümer. Letzterer hatte dabei angegeben, dass hier eine Baufälligkeit besteht und das Gerüst der Sicherung des Gebäudes diene.

Dass hier tatsächlich Sanierungsbedarf besteht, hatte das Landratsamt Heilbronn bei einem Vor-Ort-Termin bestätigt. „Der im Vergleich festgehaltene Zeitraum zur Wiederherstellung der Scheune ist jedoch inzwischen abgelaufen“, betont der Beilsteiner Verwaltungschef Patrick Holl. Darauf sei das Gericht hingewiesen worden. Wie es mit der Scheune nun weitergeht, dafür sieht die Verwaltung zwei mögliche Optionen.

Sollte sich herausstellen, dass die Scheune doch sicher genug steht, gebe es keinen Anlass mehr, das Gerüst weiter stehenzulassen. Sollte sich dagegen die Feststellung des Landratsamts bestätigen und Arbeiten nötig sein, „sind diese zeitnah nachzuholen“. Auch dann müssten im Anschluss umgehend sämtliche Zäune und Gerüstteile beseitigt werden.