Von diesem Mittwochabend an können Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige Soforthilfen der Landesregierung beantragen. Unser Redakteur Yannik Buhl erklärt im Video, wie das geht und wie die Anträge bearbeitet werden.

Stuttgart - Die Unsicherheit bei den kleinen Unternehmen im Land ist groß. Auch Künstler, Freiberufler und sogenannte Solo-Selbstständige stehen vor großen wirtschaftlichen Problemen. Denn die Aufträge gehen zurück oder brechen gleich ganz weg, während Fixkosten wie die Miete ganz normal weiter bezahlt werden müssen. Viele wissen nicht, wie sie diese Zeit überstehen sollen – zumal ungewiss ist, wann wieder Normalität einkehren wird.

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Die Landesregierung Baden-Württemberg und die Bundesregierung haben nun ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen auf den Weg gebracht. Damit wollen sie eine Insolvenzwelle im Land verhindern, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonten. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter ein Betrieb hat, gibt es bis 30.000 Euro vom Staat – Geld, das nicht zurückbezahlt werden muss. An diesem Mittwochabend startet das Verfahren für die Anträge auf das Geld. Unser Wirtschaftsredakteur Yannik Buhl beantwortet im Video Fragen zum Ablauf.