Das zuständige Amtsgericht Marbach hat den Fall zuletzt geprüft. Foto: Archiv (KS-Images.de/Karsten Schmalz)

Die 58-jährige Renate W. aus Murr ist im März 2010 spurlos verschwunden. Seither trafen keinerlei Hinweise bei der Kriminalpolizei ein.

Murr - Elfeinhalb Jahre sind vergangen, seit Renate W. aus Murr verschwunden ist. Die damals 58-Jährige hatte am Abend des 28. März 2010 gegen 21.30 Uhr ihre Wohnung in der Hindenburgstraße verlassen und war wahrscheinlich mit ihrem Auto davongefahren. Sowohl von der Frau als auch von ihrem Wagen fehlen seit jenem Sonntag jede Spur. Nun, mit Beschluss vom 22. Oktober, ist die Frau vom Amtsgericht Marbach für tot erklärt worden.

Die Polizei hatte anfangs intensiv nach der 58-Jährige gesucht. Es wurden alle möglichen Aufenthaltsorte überprüft, auch ein Polizeihubschrauber kam zum Einsatz. Die Bevölkerung wurde um Hinweise gebeten – es meldeten sich jedoch keinerlei Zeugen. Die Ermittlung der Kriminalpolizei verlief im Sande und hat bis heute kein neues Futter bekommen. „Das Auto von Frau W. konnte bislang nicht aufgefunden werden, obwohl auch insbesondere der Neckar penibel abgesucht wurde“, teilt Yvonne Schächtele, Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, heute mit. Auch Befragungen der Verwandten hätten zu keinen weiteren Erkenntnissen geführt. Der Ermittlungsstand sei also noch immer derselbe wie nach den ersten Monaten des Verschwindens.

Verschollenheitsgesetz regelt Todeszeitpunkt

Die Vermisste war nach Polizeiangaben auf ärztliche Hilfe angewiesen. Man konnte also von Beginn an nicht ausschließen, dass sie sich in einer hilflosen Lage befindet. Dass sie jetzt, elfeinhalb Jahre später, für tot erklärt wurde, hängt mit dem Verschollenheitsgesetz zusammen. Dieses regelt, wer in welchem Fall für tot erklärt werden kann – und wer dazu den Antrag stellen darf. Das Gesetz gibt Fristen vor, wie lange für diesen Schritt gewartet werden muss. Heißt: Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand gestorben ist, desto früher kann das passieren. „Geprüft wird aber jeder Fall in einem Einzelverfahren“, heißt es vom Amtsgericht Marbach auf Nachfrage.

Im Fall eines „allgemeinen Verschwindens“ wie dem von Renate W. liegt die Frist bei zehn Jahren. Wäre die Frau beim Zeitpunkt des Verschwindens über 80 Jahre alt gewesen, hätte sie bei nur fünf Jahren gelegen. „Verschwindet beispielsweise jemand auf See, liegt die Frist bei sechs Monaten, weil die Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Todes einfach höher ist“, heißt es vom Amtsgericht Marbach weiter. Das Verschollenheitsgesetz gibt auch den Zeitpunkt des Todes vor. Im Fall von Renate W. ist es der 31. Dezember 2015 um Mitternacht.