Die Gemeinde Pleidelsheim gewährt den Betroffenen Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Foto: dpa/Emily Wabitsch

Der Gemeinderat Pleidelsheim unterstützt Anwohner, die durch den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen mehr belastet sein können.

Wie in anderen Gemeinden im Kreis Ludwigsburg werden derzeit auch in Pleidelsheim viele Bauhaltestellen barrierefrei ausgebaut – was zum Teil eine Vergrößerung oder Verlegung der Haltestelle mit sich bringt. Mehrere Anwohner hatten deswegen bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob diese bereit wäre, Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern zu bezahlen.

Dafür hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend grünes Licht gegeben: Das Gremium stimmte einstimmig dafür, dass die Gemeinde 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 8000 Euro pro Wohneinheit, als Zuschuss für Schallschutzmaßnahmen übernimmt. „Wir wollen die Betroffenen unterstützen“, erklärte Pleidelsheims Bürgermeister Ralf Trettner.

Auch Kosten für Putz- und Malerarbeiten förderfähig

Pleidelsheimer Hauseigentümer, deren Gebäude sich an einer Ortsdurchfahrt der Gemeinde befindet und deren Fassade maximal 15 Meter Abstand zu einem Bushaltestellenschild aufweisen, können einen Zuschussantrag stellen. Gefördert werden können Lärmschutzfenster und -türen einschließlich Rollladenkästen sowie schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen.

Einen Zuschuss gibt es für den Einbau jedoch nur, wenn der angrenzende Raum ein Schlafzimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder ein sonstiger Raum ist, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Die Regelung gilt nicht für Büros, Praxis- oder Schalterräume sowie Schlafräume von Hotels und Pensionen. Die einzubauenden Türen und Fenster müssen mindestens der Schallschutzklasse III der VDI-Richtlinie „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ entsprechen. Die Schallschutzklasse und der korrekte Einbau müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb bestätigt werden.

Neben den einzubauenden Türen und Fenstern sind auch die Kosten für notwendige Putz- und Malerarbeiten förderfähig. Eigentümer müssen bei der Antragstellung mindestens einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorlegen. Die Gemeinde erlässt dann einen Bewilligungsbescheid. Ausgezahlt wird der Zuschussbetrag nach der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Prüfung der Rechnungen.

Freiwillige Leistung der Gemeinde

Bürgermeister Ralf Trettner hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zuschüssen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handele. Es gebe in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz vor Verkehrslärm in bestehenden Straßen. Auch aus der Bundesimmissionsschutzverordnung lasse sich kein grundsätzlicher Anspruch herleiten, so der Schultes, da es sich nicht um den Neubau oder um eine wesentliche Änderung einer Straße durch weitere Fahrstreifen handle.

Als Förderkriterium habe sich die Gemeindeverwaltung auf den Maximalabstand zum Bushaltestellenschild verständigt und nicht auf die Pegelwerte des Verkehrslärms. Dies liege daran, dass nicht für alle Bereiche der Ortsdurchfahrten aktuelle gebäudescharfe Pegelwerte bekannt seien. Einstimmig befürwortete das Gremium auch den Vorschlag von Gemeinderat Dieter Rohr (OGL), die Bushaltestellen jeweils mit einer Dachbegrünung zu versehen.