Oberhalb des Ortsschild war schon einmal ein Zusatz angebracht – der dann aber entfernt werden musste. Foto: Archiv (dpa/Harry Melchert)

Marbach ist bislang mit all seinen Bemühungen gescheitert, offiziell einen Namenszusatz tragen zu dürfen. Doch nun stehen die Chancen dafür wahrscheinlich so gut wie nie. Grund ist, dass sich die Gesetzeslage inzwischen geändert hat.

Marbach - Friedrich Schiller ist zwar schon lange von uns gegangen, aber irgendwie immer noch omnipräsent in Marbach. Allein schon durch sein Geburtshaus und den Schillerverein, der sein Erbe bewahrt und an das Werk des großen Meisters erinnert. Es ist auch gang und gäbe, dass Einheimische und Besucher von der Schillerstadt reden, wenn sie Marbach meinen. Nur: Offiziell tragen darf die Kommune den Titel nicht. Das war bislang an den strengen Vorgaben gescheitert. Doch nun hat sich die Gesetzeslage geändert. Die Chancen stehen damit wohl so gut wie nie, dass aus der Schillerstadt auch formal eine Schillerstadt werden kann.

Zu verdanken ist das dem Landtag, der am 2. Dezember die Gemeindeordnung geändert hat. „Die Vorgaben im Hinblick auf eine Zusatzbezeichnung sind gelockert werden“, sagt Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Kommunen oder Ortsteile können demnach „sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen“. Interessant ist dabei im Hinblick auf Marbach speziell der Passus mit der geschichtlichen Vergangenheit. Die Voraussetzungen, dass man diese Karte spielen kann, sind laut einem erklärenden Erlass dann erfüllt, wenn die betreffende Stadt „in einem gewissen Maß mit einem geschichtlichen Ereignis oder einer historisch bedeutenden Person verbunden ist oder eine besondere historische Rolle gespielt hat“. Ferner sollte auch heute noch „ein gewisses Interesse daran bestehen, die Erinnerung an die historische Verknüpfung wachzuhalten und in die Zukunft zu tragen“. Beispielhaft wird in dem Zusammenhang dann neben der Barockstadt oder der Stauferstadt auch die Schillerstadt genannt. Genau das befeuert dann auch die Hoffnung von Andreas Seiberling, dass es dieses Mal klappt und ein entsprechender Antrag vom Innenministerium durchgewunken wird.

Bislang und vor der Lockerung der Vorgaben waren die Bemühungen erfolglos. Vor weit mehr als einem Jahrzehnt starteten Kommune und Stadtmarketingverein sogar eine Guerilla-Aktion und überklebten unter großem Medienrummel den zuvor selbst angebrachten, aber verbotenen Zusatz Schillerstadt oberhalb des Ortsschilds aus Protest gegen die Paragrafenreiterei mit einem neuen Schriftzug: Schillerjahr 2009. Ein ähnliches Schauspiel könnte sich bald wiederholen, wenn die Ergänzung „Schillerstadt“ enthüllt wird – aber dann völlig legal. Denn laut dem Erlass kann eine Zusatzbezeichnung insbesondere „unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden“.

Zunächst müssen allerdings drei Viertel aller Gemeinderäte ihren Segen für den Antrag geben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wunsch der Kommune auf einer breiten Basis steht. Erstmals behandelt wird das Thema am kommenden Donnerstag im Verwaltungsausschuss. Der Antrag auf eine dauerhafte Zusatzbezeichnung müsste beim Innenministerium eingereicht werden.

Sollten die Verantwortlichen in Stuttgart das Ansinnen aus Marbach positiv bescheiden, könne der offizielle Titel Schillerstadt zur Profilierung genutzt werden, sagt Annette Fiss, die stellvertretende Vorsitzende des Stadtmarketingvereins. Zudem könne man damit nach außen werben. „Man müsste das Profil aber auch mit Leben füllen“, betont sie. Mit der Bezeichnung sollte ihrer Meinung nach beispielsweise bei Veranstaltungen gespielt werden. Zudem würde Fiss es für sinnvoll erachten, unter anderem gleich am Neckar Gäste damit zu empfangen, damit sie wissen: Hier betreten sie die Schillerstadt.