Tobias Stieler schaut sich die Szene in Freiburg selbst noch einmal an. Foto: dpa/Tom Weller

Es war die Szene des VfB-Spiels beim SC Freiburg: Der zurückgenommene Strafstoß gegen den VfB Stuttgart. Nun wird klarer, wie es zur Entscheidungsfindung von Schiedsrichter Tobias Stieler kam.

Stuttgart - Die Szene erhitzte am vergangenen Wochenende die Gemüter. Nach einem Kontakt mit Freiburgs Lukas Kübler kam Angreifer Alexis Tibidi vom VfB Stuttgart zu Fall. Schiedsrichter Tobias Stieler entschied zunächst auf Elfmeter, nahm diesen dann nach Videostudium wieder zurück. Der VfB verlor die Partie mit 0:2.

Und war hinterher reichlich erbost über die Rolle rückwärts des Unparteiischen aus Hamburg. In der Fußballsendung „Sky 90“ gab Deniz Aytekin daraufhin interessante Einblicke in den Fall. Demnach habe ihn sein Schiedsrichterkollege Tobias Stieler davon berichtet, nach dem Elfmeterpfiff von sich aus den Weg an den TV-Bildschirm angetreten zu haben – und nicht wie üblich auf Empfehlung der VAR-Kollegen in Köln. Obwohl die Fernsehbilder anderes suggerieren – Stieler griff sich zunächst ans Ohr, als habe er ein Signal aus Köln erhalten, beschlichen den Hauptverantwortlichen der Partie nach eigener Aussage unmittelbar nach seinem Pfiff selbst Zweifel.

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Der Fall wäre ungewöhnlich. Wie die Schiedsrichter-Blogger von Collinas Erben schreiben, geht der Kontakt zwischen VAR und Feldschiedsrichter in 95 Prozent der Fälle auf die Initiative der Referees vor den Bildschirmen zurück. Stieler handelte also unüblich, aber regelkonform. Denn der Schiedsrichter darf nach einer spielrelevanten Entscheidung von sich aus ein sogenanntes On-Field-Review vornehmen, auch wenn es selten vorkommt.

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In ihrer Spieltagskolumne kommen Collinas Erben zu dem Schluss: Etwas mehr Transparenz direkt nach dem Spiel hätte den Stuttgarter Ärger womöglich gelindert. In ihrer eigentlichen Bewertung der Szene sind die Experten ganz bei VfB-Coach Pellegrino Matarazzo. Dieser sprach nach dem Spiel von einem „30- bis 35-Prozent-Elfmeter“. Einmal gepfiffen, hätte man ihn aber nicht zurücknehmen dürfen, so die Einschätzung.