Ein Rechtsstreit in Kirchberg dreht sich um die Unterbringung von Flüchtlingen. Foto: /dpa

In zwei gemeindeeigene Wohnungen in der Kalkwerksstraße sollen Flüchtlinge einziehen. Der Miteigentümer des Gebäudes wehrt sich aber dagegen.

Kirchberg – Seit rund vier Jahren befindet sich die Gemeinde Kirchberg im Rechtsstreit mit dem Eigentümer einer Gewerbefläche in der Kalkwerkstraße. Damals hat die Gemeinde im Obergeschoss des Gewerbegebäudes zwei Wohnungen erworben. Der Plan der Verwaltung: Aus den beiden insgesamt 160 Quadratmeter großen Wohnungen soll eine Anschlussunterkunft für Flüchtlinge werden. Die Wohnungen sollen von zwei Familien bezogen werden, die bislang in angemieteten Räumen in Kirchberg wohnen, erklärt der Kirchberger Bürgermeister Frank Hornek auf Anfrage dieser Zeitung.


Dagegen wehrt sich der Eigentümer der Gewerberäume im Erdgeschoss. Und zwar, wie er betont, nicht deshalb, weil es um Flüchtlinge geht. Vielmehr verstößt die Gemeinde aus seiner Sicht gegen geltendes Recht. 
Im derzeitigen Zustand sind die Wohnungen nämlich nicht für eine Flüchtlingsunterbringung gedacht. Dabei handele es sich, sagt der Gewerbetreibende, laut Teilungserklärung um eine Nutzungsänderung. Und um die zu erreichen, müsste nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) auch er als Miteigentümer zustimmen, was er nicht getan hat. Gleiches gilt für die für eine Flüchtlingsunterkunft notwendigen Umbauten im Hinblick auf Brandschutz, Fluchtwege oder Ertüchtigung des elektrischen Hausanschlusses. Die wären nämlich sehr teuer, und sofern die Umbauten Gemeinschaftseigentum betreffen, müsste der Firmeninhaber diese mit bezahlen – da er den größeren Teil des Gebäudes besitzt, wären das knapp zwei Drittel der Kosten.  „Die Gemeinde Kirchberg ist der Meinung, sie kauft einfach mal ein Teileigentum und baut dieses nach ihren Wünschen um, und der Rest der Wohnungseigentümergemeinschaft hat dies zu dulden und mitzutragen“, empört sich der Gewerbetreibende.


Was die fehlende Zustimmung des Miteigentümers angeht, argumentiert Bürgermeister Frank Hornek, das Regierungspräsidium habe die Nutzungsänderung und das Baurechtsamt in Backnang die Umbauten genehmigt. Und er erklärt: „Im Zweifel zahlt die Gemeinde alles.“


Die Zustimmung der Behörden  hat  mit dem WEG jedoch nichts zu tun. So habe auch das Amtsgericht Backnang  in einem ersten Prozess bestätigt, „dass  bauliche Veränderungen, die im Haus zur Nutzung als Anschlussunterbringung erforderlich sind, einer  (einstimmigen) Beschlussfassung innerhalb der  Wohnungseigentümergemeinschaft bedürfen“, betont der Eigentümer des Erdgeschosses. 
Bei der Nutzungsänderung selbst neigen manche Gerichte nach Recherchen dieser Zeitung dazu, eine Einzelfallentscheidung zu treffen, bei der es darauf ankommt, ob von einer Änderung der Nutzung eine höhere Beeinträchtigung der anderen Eigentümer als zuvor zu erwarten ist.


Sauer aufgestoßen ist dem Gewerbetreibenden auch, dass er, wie er erklärt, vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei: „Nach dem Kauf der beiden Wohnungen wurden mir durch die Gemeinde Kirchberg der Kauf und die Nutzungsänderung per Brief mitgeteilt, einen Dialog seitens der Gemeinde hat es nicht  gegeben. Bis heute verkehrt man nur über den Anwalt.“ Dies stellt Hornek anders dar und berichtet von „sehr unangenehmen Gesprächen“.


Aus Sicht des Gewerbetreibenden gibt es aber noch ein weiteres gewichtiges Problem: „Hier fahren Gabelstapler und ein Neun-Tonnen-Lkw, zudem stehen Container und scharfkantige Rohkarossen auf dem Gelände – was, wenn da jemandem etwas passiert, der nicht zum Betrieb gehört? Wer haftet dann?“, argumentiert der Mann. Die Gemeinde jedenfalls habe es abgelehnt, die Haftung für Schäden jeglicher Art zu übernehmen. Kirchbergs Bürgermeister Frank Hornek verweist dagegen darauf, dass es einen klaren Vertrag gebe sowie „Zäune und Mauern“