Der Prozess in Stuttgart neigt sich dem Ende entgegen. Foto: dpa/Marijan Murat

Im Prozess um den Doppelmord an einer Mutter und ihrer Tochter in Allmersbach haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Beim Urteil wird es vor allem darum gehen, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.

Mundelsheim - Der Prozess um den zweifachen Mord von Allmersbach neigt sich dem Ende zu. Der Staatsanwalt und die beteiligten Verteidiger hielten nun im Landgericht Stuttgart ihre Plädoyers. Der Angeklagte, ein 36-Jähriger aus Mundelsheim, hatte bereits gestanden, am 21. Juni des vergangenen Jahres in Allmersbach im Tal eine 41-jährige Frau, mit der er liiert war, und deren neunjährige Tochter durch Schläge auf den Kopf und Schnitte durch die Kehle ermordet zu haben. Danach fuhr er nach Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall), um auch seine von ihm getrennt lebende Frau zu töten. Er vollzog die Tat aber nicht.

Anwalt sieht niedere Beweggründe und Heimtücke

Dass der 36-Jährige wegen Mordes in zwei Fällen lebenslang ins Gefängnis muss, daran zweifelte weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger des Angeklagten. Es geht nun darum, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, also ob der mutmaßliche Täter auch nach der obligatorischen Freiheitsstrafe von 15 Jahren in Haft bleiben muss. Der Staatsanwalt hält diesen Fall für gegeben. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Er habe die 41-Jährige für die „Nichtfortsetzung der Beziehung“ bestrafen wollen. Gegen ihren Wunsch habe er sie in der Tatnacht besucht, da er ihr Verhalten bei einem Treffen wenige Stunden zuvor als „Wink mit dem Zaunpfahl“ interpretiert hatte. Als er in ihrem Haus einen Bekannten antraf, habe ihn die Eifersucht gepackt. Die Argumentation des Angeklagten, er habe seiner Ex in jener Nacht nur sagen wollen, dass er für weitere freundschaftliche Treffen nicht zur Verfügung stehe, sah der Staatsanwalt durch Textnachrichten widerlegt, in denen sich der 36-Jährige bereit zeigte, sich ihr wieder sexuell zu nähern.

„Anmaßende Selbstherrlichkeit“ gezeigt

Die Aussage des Angeklagten, die neunjährige Tochter vor einem Leben ohne Mutter bewahren zu wollen, hielt der Staatsanwalt für nicht glaubwürdig. Er sprach von einer „verachtenswerten Tat“, die seiner „frauenfeindlichen Anspruchshaltung“ entsprungen sei. Auch der Versuch, seine Noch-Ehefrau zu „erlösen“, wie der Angeklagte nach der Tat an seine Angehörigen schrieb, zeige seine „anmaßende Selbstherrlichkeit, über Leben und Tod zu entscheiden“. Den Tatbestand des versuchten Mordes in Gaildorf sieht er aber nicht für erfüllt an. Der Angeklagte habe zwar wohl versucht, die Tür zur Wohnung seiner Frau einzutreten, doch hätte er auch nach einem Eindringen noch Möglichkeiten gehabt, seinen Mordplan fallen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe ohne Milderung nach 15 Jahren – zudem einen Monat wegen Sachbeschädigung an der Tür in Gaildorf. Die Verteidiger der Nebenkläger schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an – sowohl der Familie der Opfer als auch der Ehefrau des Angeklagten.

Angeklagter verkündet Reue

Der Verteidiger des Beschuldigten sah hingegen keine besondere Schwere der Schuld gegeben. Obwohl auch er sich dem Gutachten eines Gerichtspsychiaters anschloss, der den Angeklagten für voll schuldfähig erklärte, sah er doch während der Tat eine „Affektnähe“ gegeben. Die Motive, die der Staatsanwalt am Werk sah, hielt der Verteidiger nicht für schlüssig. So habe der 36-Jährige mit der Beziehung abgeschlossen und sei nicht eifersüchtig gewesen. In der Causa Gaildorf plädierte er für einen Freispruch. Unter Tränen verlas der Angeklagte zum Ende der Verhandlung eine Erklärung: Er habe keine Erklärung für die Tat. Er bereue sie. Das Urteil fällt am 9. März.