Der Hund des Jagdpächters muss jetzt an der Leine sein. Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Eine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Die Gemeinde Erdmannhausen hat die Jagdpacht des Jagdpächters Gerhard Glock fristlos gekündigt.

Die Gemeinde Erdmannhausen hat die Jagdpacht des Jagdpächters Gerhard Glock fristlos gekündigt (wir berichteten). Hundehalter hatten sich immer wieder beschwert, dass der Hund des Jagdpächters ohne Aufsicht unterwegs sei und andere Hunde anfalle. Die Gemeindeverwaltung hat nun mit der Kündigung auch das Privileg entzogen, auf den Feldwegen mit dem Auto zu fahren und für den betreffenden Hund einen Leinenzwang angeordnet.

Gerhard Glock will gegen die Kündigung vorgehen

Der Betroffene Gerhard Glock hat sich gegenüber unserer Zeitung geäußert, dass er gegen die Kündigung der Jagdpacht gerichtlich vorgehen will. Er sei seit 37 Jahren Pächter des Bezirks Lemberg/Süd, führt dieser in dem Schreiben an unsere Zeitung aus. Glocks Aussage zufolge sei dies bereits die vierte Kündigung, der er „wegen Gesetzeswidrigkeit“ widersprochen habe. Der gemeinschaftliche Jagdbezirksvertrag sei nur per Gerichtsbeschluss wegen eines Jagdvergehens kündbar, ist er sich sicher. Weil dies seiner Meinung nicht vorliege, habe er „Anzeige bei der Staatsanwaltschaft“ erhoben.

Laut Paragraf 314 de Bürgerlichen Gesetzbuches kann die Gemeinde als Verpächter und auch in einer Jagdgenossenschaft den Pachtvertrag direkt kündigen. In dem Paragraf heißt es, dass dieses „Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden kann. Dies bestätigt auch die Jagdbehörde im Landratsamt Ludwigsburg: „Ein Jagdpachtvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Verpächter und Pächter. Der unteren Jagdbehörde ist nicht bekannt, welche individualvertraglichen Regelungen die Parteien zur fristlosen Kündigung vereinbart haben.“

Landratsamt sieht Fälle als problematisch an

Ein jagdliches Vergehen kann ein Grund für die Kündigung sein, es können aber auch andere wichtige Gründe geltend gemacht werden. Man wolle nicht das Vorgehen der Gemeinde Erdmannhausen kommentieren, so Landratsamt-Sprecher Andreas Fritz, der allerdings feststellt: „Die geschilderten Vorfälle sind aber, soweit sich diese bestätigten sollten, auch aus unserer Sicht problematisch.“