Den Namenszusatz darf die Stadt bald offiziell aufs Ortsschild drucken lassen. Foto: Archiv (dpa/)

Das Land will genehmigen, dass Marbach den Namenszusatz im Ortsschild tragen darf. Damit wird ein lang gehegter Wunsch endlich Wirklichkeit.

Marbach - Die Verantwortlichen in Marbach haben sich in der Vergangenheit mit einer Menge Verve darum bemüht, offiziell den Namenszusatz Schillerstadt tragen zu dürfen. In einer augenzwinkernd gemeinten und medial viel beachteten Nacht-und-Nebel-Aktion nahm man vor mehr als zehn Jahren sogar das Gesetz in die eigene Hand und schraubte eine Tafel mit entsprechendem Titel ans Ortsschild. Doch auch derlei Aufmüpfigkeiten halfen nicht weiter. Der Wunsch wurde vom Land abgelehnt. Nun erreicht die Kommune aber doch noch ihr Ziel. Ein neuerlicher Antrag soll positiv beschieden werden, teilt das Innenministerium auf Nachfrage mit.

Auch in Markgröningen kann gefeiert werden

Man beabsichtige, „die bis Ende Oktober vorliegenden Anträge, die vollständig und genehmigungsfähig sind, noch in diesem Jahr zu genehmigen“, erklärt Pressesprecher Carsten Dehner. Und das Gesuch, das aus Marbach eingereicht wurde, falle in eben jene Rubrik genehmigungsfähig, soll also bewilligt werden. Marbach ist aber nicht die einzige Kommune aus dem Landkreis Ludwigsburg, bei der die Sektkorken knallen dürfen. Markgröningen hatte sich um die Zusatzbezeichnung Schäferlaufstadt beworben, auch für dieses Ansinnen wurde die Ampel im Innenministerium auf Grün gestellt.

Schillerstadt als Paradebeispiel

Allerdings muss man sich in Markgröningen und Marbach noch etwas gedulden, bis man sich tatsächlich mit den jeweiligen Titeln im Ortsschild schmücken kann. „Bevor eine Gemeinde die Zusatzbezeichnung offiziell verwenden darf, muss das Innenministerium den Antrag genehmigen und die Genehmigung im Gemeinsamen Amtsblatt öffentlich bekannt machen“, erläutert Carsten Dehner das Prozedere. Unklar ist zudem bis dato, in welchem Rahmen die Erlaubnis erteilt werden soll. „Die Einzelheiten über die Aushändigung der Genehmigungen werden noch festgelegt“, berichtet der Pressesprecher, der zudem darauf hinweist, dass solche Anträge mittlerweile generell nach einer neuen Vorschrift geprüft würden. „Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Es können zum Beispiel örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde hervorgehoben werden.“

Neue Vorschrift senkt die Hürden

Insgesamt war mit der Novellierung das Ziel verbunden, Zusatzbezeichnungen leichter bewilligt zu bekommen. Der Titel Schillerstadt war im Erlass zu der Neufassung sogar als Beispiel aufgeführt worden, in welchem Fall eine Zusatzbezeichnung angebracht wäre. „Nach den Umständen sollte auch heute noch ein gewisses Interesse daran bestehen, die Erinnerung an die historische Verknüpfung wachzuhalten und in die Zukunft zu tragen (zum Beispiel Residenzstadt, Barockstadt, Stauferstadt, Schillerstadt, Daimlerstadt)“, heißt es den Ausführungen des Innenministeriums.

Alte Schilder werden eventuell versteigert

Insofern war es für den Marbacher Bürgermeister Jan Trost nun keine allzu große Überraschung mehr, dass das Ministerium sein Okay in Aussicht stellt. „Alles andere wäre auch verwunderlich gewesen“, sagt er und freut sich, dass man nun einen weiteren Baustein vorweisen kann, um für die Stadt zu werben. Noch nicht besprochen habe man, ob der Zusatz im Rahmen einer Zeremonie angebracht wird und was mit den alten Ortsschildern geschieht. Vielleicht würden diese für einen guten Zweck versteigert.