Die Polizei hat allerhand zu tun gehabt. Foto: dpa

Ein 23-Jähriger steht wegen verschiedenen Verkehrsdelikten vor Gericht. Letztendlich bekommt er eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung, außerdem wird ihm der Führerschein entzogen.

Pleidelsheim – Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr: Das alles hat einem 23-jährigen Autofahrer aus Pleidelsheim vor dem Ludwigsburger Amtsgericht neun Monate Haft auf Bewährung eingebracht. Sein Führerschein war bereits weg, als er auf der Aldinger Straße in Ludwigsburg unter Drogeneinfluss einen Unfall baute und die Polizei die Sofortfahndung nach ihm einleitete.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Pleidelsheimer fahruntüchtig war, als er am 12. September 2018 gegen 12.10 Uhr an einer roten Ampel auf der Aldinger Straße ins Heck seiner Vorderfrau krachte. Die 52-jährige Frau stieg aus ihrem Auto aus und ging zum Angeklagten. „Adressen austauschen?“, fragte der 23-Jährige durch einen offenen Spalt seines Fenster. „Nee, das machen wir nicht, wir holen die Polizei.“ Damit gab die Frau dem Unfallverursacher das Stichwort für die Unfallflucht, wobei sein vorderes Kennzeichen an der Unfallstelle liegen blieb.

Die Polizei leitete die Sofortfahndung ein und einer der Streifenwagenbesatzungen kam der Angeklagte ohne vorderes Nummernschild in der Wilhelmstraße entgegen. Als er die Leuchtschrift „Stopp Polizei“ erkannte, hielt der Pleidelsheimer an. Als ihm jedoch eine Polizistin ankündigte, sie werde jetzt eine Verkehrskontrolle durchführen, meinte er, er würde kurz rechts ran fahren. „Nein, stehen bleiben“, sagte die Polizeibeamtin noch, als der junge Autofahrer schon wieder davon brauste. Die Polizisten rannten zu ihrem Streifenwagen, jagten dem Flüchtigen mit Blaulicht und Martinshorn die Marbacher Straße hinunter hinterher und konnten ihn schließlich auf der Bottwartalstraße stellen. „Er hat freiwillig angehalten,“ berichtete die Polizeibeamtin im Zeugenstand. Der Angeklagte sei auch selber aus seinem Auto ausgestiegen, als ihm die vorläufige Festnahme erklärt wurde. Ein Polizeibeamter machte ein paar Tests mit dem 23-Jährigen, weil er den Eindruck hatte, „da stimmt was nicht“. Der Unfallflüchtige hatte mehrere Rauschmittel konsumiert wie zum Beispiel Cannabis, Morphin und Ersatzdrogen, die normalerweise Heroinabhängigen verschrieben werden.

Vor Gericht zeigte sich der junge Mann, gegen den erst am 23. Juli 2018 wegen Unfallflucht eine Sperre für die Fahrerlaubnis bis 20. April diesen Jahres verhängt wurde, vollumfänglich geständig. Vor seinem letzten Unfall war er in der Schule, um sein Fachabitur zu machen, und musste sich deshalb von Staatsanwältin Martina Wenzel fragen lassen, ob das Scheitern in dieser Schule daran lag, dass er wegen der Drogen nicht ganz klar im Kopf war. Eine Entgiftung, sagte der Angeklagte, hätte er schon gemacht, aber noch keine ambulante Nachsorge. Als die Staatsanwältin auch mit Blick auf den Fremdschaden in Höhe von 3500 Euro auf neun Monate Haft zur Bewährung, 14 Monate Sperre für die Fahrerlaubnis eine Drogenberatung und 160 Stunden gemeinnützige Arbeit plädierte, meinte der Verteidiger, sein Mandant sei doch kein Schwerverbrecher. Von dem 23-Jährigen sei schließlich ein Abitur zu erwarten und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müsse dieser sowieso. Richterin Atzori folgte dem Strafantrag der Anklägerin in vollem Umfang, setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest und bescheinigte dem Verurteilten, er sehe seine Drogensucht überhaupt nicht als Problem.