Ein 54-Jähriger soll sich eine Waschmaschine aus einem Hehlerwarenlager besorgt haben. Foto: Symbolbild (dpa)

Ein 54-Jähriger steht wegen „unsauberer Geschäfte“ vor Gericht.

Pleidelsheim - Geldwäsche lautet die Anklage vor dem Ludwigsburger Strafgericht gegen einen 54-Jährigen, der sich eine Waschmaschine aus einem Hehlerwarenlager besorgt haben soll. Mit solchen Fällen sind die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei weiterhin beschäftigt. Denn es handelt sich um ein größeres Ermittlungsverfahren, in welchem Speditionen – etwa eine in Pleidelsheim – durch abgegriffene Haushaltsgeräte um rund 40 000 Euro geschädigt wurden. Das Lager für die Hehlerware verlagerte sich immer wieder.

Im aktuellen Fall sollte der Angeklagte Ende August vergangenen Jahres seinen Sohn beauftragt haben, eine Waschmaschine im Wert von 229 Euro aus dessen Lager in einem Paletten-Handel zu besorgen. Die stellte er anschließend in seiner Wohnung auf. Als den Vater eine Hausdurchsuchung ereilen sollte, entfernte dieser, gemäß der Anklage, die Typenschilder. Somit, befand die Staatsanwaltschaft, hätte der Mann die Beschlagnahmung der von einer Spedition entwendeten Waschmaschine vereitelt, was einer Geldwäsche gleich komme. Zwei Söhne des Angeklagten waren zum Zeitpunkt der Ludwigsburger Verhandlung schon vom Landgericht Stuttgart wegen Hehlerei zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, die Ehefrau des Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. „Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, verteidigte sich der nun angeklagte 54-Jährige. Er sei in die Sache hineingezogen worden, weil er für eine deutsche Frau hatte dolmetschen sollen. Bei dieser handelte es sich allerdings um eine Kriminaloberkommissarin, welche das gesamte Ermittlungsverfahren um die gestohlenen Haushaltsgeräte führt und nach der Rechnung für die Waschmaschine gefragt habe. Sie hatte mit der Beschlagnahmung von gestohlenen Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Geschirrspülmaschinen schon Erfahrung. Vier Geräte, welche am 25. August 2017 beschlagnahmt wurden, waren bei einer Spedition in Pleidelsheim zwei Tage vorher als Wareneingang verbucht worden.

„Das Typenschild war entfernt und die Bezeichnungen mutwillig weggekratzt“, berichtete die Kripo-Beamtin über die Durchsuchung in Ludwigsburg-Eglosheim. Der Vater hätte angeben, einer der Söhne hätte ihm die Waschmaschine hingestellt und behauptet, dass ihm das Gerät auch nicht gehöre. Er wohne einen Stock höher – was aber auch nicht gestimmt hätte. Den Sohn des Angeklagten, so die Mitarbeiterin der Kripo, hätte sie mehrere Male vernommen. Dieser habe ausgesagt, er habe mit seinem Vater Probleme wegen einer „Klamottenlagerung“ gehabt, welche gestohlene Boss-Anzüge betraf, die zu Dumping-Preisen verscherbelt wurden. Als dem Vater ein Strafbefehl über 3500 Euro ins Haus geflattert sei, wäre ein neuer Mietvertrag zwecks Verlagerung des Lagers aufgetaucht. Dass es sich in diesem Fall um „unsaubere Geschäfte“ handelt, war Strafrichterin Koblinger klar. Sie konnte dem Angeklagten, der sich per Einspruch gegen den Strafbefehl wehrte, die Geldwäsche aber nicht nachweisen und stellte das Strafverfahren ein. In der Familie des Angeklagten, so viel war seitens der Verteidigung zu hören, sei es wohl üblich, dass Wohnungen gegeneinander ausgetauscht werden. Die Polizei hätte daher lediglich gemutmaßt, dass es sich bei der Wohnung, in welcher das gestohlene Gerät stand, auch wirklich um die Wohnung des Vaters gehandelt hätte. Sein Mandant hätte die Beamten in der Wohnung herumgeführt und sei dadurch in Verdacht gekommen.