Eine ehemalige Hotel-Angestellte hat sich vor Justitia verantworten müssen. Foto: dpa-Zentralbild

Frau bekommt vom Gericht eine Bewährungsstrafe aufgebrummt.

Pleidelsheim - Genau 20 Fälle der Unterschlagung und ein Fall des Betruges: Dafür hat die Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichts eine 33-jährige, ehemalige Rezeptionistin nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und fünf Beratungsgesprächen gegen Spielsucht verurteilt. Die Bönnigheimerin hatte in einem Pleidelsheimer Hotel in die eigene Tasche gewirtschaftet und der Arbeitsagentur einen Job verschwiegen.

Die Angeklagte gab vor Gericht zu, sich zwischen dem 10. April und dem 20. Mai 2015 an ihrer Chefin bereichert zu haben. Kassiert hat sie 20-mal von Geschäftsleuten, die in Pleidelsheim ein Zimmer gebucht hatten. Dabei ging die Angeklagte so vor, dass sie die Übernachtungen mit Kreditkarten abrechnete und das Geld bar an sich nahm. Hinterher versuchte sie, die Kartennummern zu verändern.Darüber, dass sie mit den Unterschlagungen spätestens bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung auffliegen und deshalb fristlos gekündigt würde, war sich die damals spielsüchtige Rezeptionistin nicht bewusst. Vor Gericht erklärte sie, insgesamt rund 21 000 Euro verspielt zu haben, jedoch seit drei Jahren nicht mehr abhängig zu sein. Neben den 20 Einzelfällen wegen Betruges gab es im Falle der Bönnigheimerin auch noch einen 21. Anklagepunkt: Nämlich am 20. August 2015 bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I beantragt und verschwiegen zu haben, dass sie seit dem 1. August 2015 einer geringfügigen Beschäftigung in Ulm nachgeht. Es wurden 474 Euro zu viel ausbezahlt, welche die 33-Jährige jetzt in Raten abstottert.

Die Chefin des Pleidelsheimer Hotels behielt zunächst den Lohn für die Überstunden der Angeklagten ein, um wieder an ihr Geld zu kommen. Als Zeugin vor Gericht gab die 36-Jährige an, an ihren zwei Rezeptionistinnen sei ihr aufgefallen, dass bei der einen viel für Übernachtungen einbezahlt wurde, bei der Angeklagten fast nichts. Die andere Rezeptionistin hätte von Hotelgästen erfahren, dass diese nicht mit Karte, sondern bar bezahlt haben. Zusammen mit dieser hätte sie, die Chefin, herausgefunden, dass die Bönnigheimerin abends ins Hotel gegangen ist, sich in den Computer eingeloggt und Rechnungen gefälscht hat, indem sie versuchte, die Nummern der Kartenzahlungen zu ändern. Im Übrigen habe die Angeklagte schon mal Geld gestohlen. Damals habe sie ihrer Angestellten „noch eine Chance gegeben“. Eine Polizistin vom Posten in Freiberg konnte als Zeugin erklären, warum der Fall so spät zur Anklage gekommen ist: Die beschuldigte Italienerin war in Deutschland nicht mehr gemeldet. Die Beamtin sagte, sie habe die Frau erst zwei bis drei Jahre später vernehmen können und den Fall Stück für Stück aufarbeiten müssen. Dass die Sache schon so lange her war, wirkte sich bei der Gerichtsverhandlung positiv auf die Strafzumessung aus. Aufgrund einer gewissen kriminologischen Vorgeschichte mit Urkundenfälschung und Betrug kam die Ex-Rezeptionistin aber nicht mit einer Geldstrafe davon, die sie sowieso nicht hätte bezahlen können. Mit sechs Monaten hat sie auch nicht die erste Freiheitsstrafe auf Bewährung kassiert.