Das Verfahren hat einige Zeit in Anspruch genommen. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft hat einen Wertersatz von 6670 Euro erklärt.

Pleidelsheim - Wegen gewinnbringender Umsatzgeschäfte mit Marihuana hat das Ludwigsburger Schöffengericht einen 24-Jährigen aus Pleidelsheim verurteilt. Der zur Tatzeit noch in Freiberg ansässige Drogenhändler muss an den Staat 6670 Euro bezahlen, denn so viel hat er für fast ein Kilo bekommen. Sein Abnehmer wurde im bayerischen Ansbach erwischt, von wo aus die Kripo ein Ermittlungsverfahren in Ludwigsburg angekurbelt hat.

Der Angeklagte, mittlerweile in Pleidelsheim zu Hause, gab schon während der Ermittlungen zu, spätestens seit Anfang 2017 bis Mai 2017 Geschäfte mit Marihuana gemacht zu haben.

Einen Teil davon, so ließ er über seinen Verteidiger erklären, hätte er allerdings auch für seinen Eigenkonsum gebraucht, der sich durch das Ableben seiner Großmutter als wichtige Bezugsperson verstärkt hätte. So übergab der 24-jährige Handwerker Anfang März im Bereich des Ludwigsburger Landratsamtes dem bayerischen Abnehmer 310 Gramm Marihuana für 2170 Euro.

Beim zweiten Deal, ebenfalls in der Nähe des Kreishauses, sollten es schon 600 Gramm sein. Der Dealer konnte aber nur 567 Gramm liefern – zum Preis von 4500 Euro. Den Stoff hat der Angeklagte gewinnbringend weiter verkauft und sich damit eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft, was in der Anklage zwei Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge darstellte.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer musste der bislang unbescholtene 24-Jährige, welcher Angst vor einer Gefängnisstrafe hatte, ganz schön lange bibbern. So schlimm wie er fürchtete, ging die Sache aber nicht aus. Er bekam seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil das Gericht bei ihm besondere Umstände sah, die den Strafvollzug noch nicht nötig machen. Der Pleidelsheimer hat eine gute Ausbildung, eine Festanstellung in Aussicht und ein stabiles, drogenfreies, soziales Umfeld. Seinen eigenen Angaben nach hat ihn eine Drogenberatungsstelle in Bietigheim für nicht süchtig erklärt und er konnte dem Gericht auch einen sauberen Drogentest aus einem Labor vorlegen.

Die Justiz traf im Urteil dennoch Präventionsmaßnahmen in Form von Bewährungsauflagen. Der junge Mann muss bis Ende des Jahres sechs Gespräche bei einer Drogenberatungsstelle nachweisen und noch einmal zwei saubere Tests abliefern. Bezüglich der 6670 Euro, mit denen er Drogenverkäufe tätigte, hat die Staatsanwaltschaft Wertersatz erklärt.

Cannabis (Marihuana und Haschisch) konsumiere er schon ungefähr seit seinem 15. Lebensjahr, räumte der Angeklagte offen ein, drei Rückfälle hatte er. Zur Tatzeit, als seine Oma starb, sei der Konsum ziemlich hoch gewesen.

Ein Kriminalbeamter berichtete, wie das ganze Verfahren im bayerischen Ansbach in Gang kam: Die dortige Polizei schaltete eine Telefonüberwachung, über die der damals in Freiberg lebende Angeklagte gefunden wurde. Die Chats über Handy waren sprachlich verschlüsselt. Eine halbtägige Ausflugsbuchung bedeutete ein halbes Kilo Marihuana und eine ganztägige Buchung ein ganzes Kilo. Die Polizei beobachtete, wie der Angeklagte dem Bayer eine Tüte mit 600 Gramm in den Kofferraum legte, die er von einem polizeibekannten Lieferanten am Ludwigsburger Karlsplatz geholt hatte. Dort stießen Polizeibeamte bei einer Durchsuchung auf eine ganze Plantage Marihuana. In der Freiberger Wohnung des Angeklagten stellten sie eine Feinwaage, Konsumenten-Utensilien und einen Luftdruckrevolver samt Munition sicher, während der Besitzer im Urlaub auf Ibiza war.

Dass es so lange gedauert hat, bis es im Falle des 24-Jährigen zur Gerichtsverhandlung kam, gereichte diesem bei der Urteilsfindung zum Vorteil. „Das Ding war eigentlich sehr schnell anklagereif und auch die Polizei war schnell“, sagte sein Verteidiger in einem Plädoyer auf ein Jahr und drei Monate Haft zur Bewährung. Doch die Staatsanwaltschaft hätte sich recht viel Zeit gelassen.