Das Gericht hat nicht an der Glaubwürdigkeit des Kindes gezweifelt. Foto: Archiv (dpa)

Das Amtsgericht hat die Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.

Pleidelsheim - Die Strafabteilung des Amtsgerichts Ludwigsburg hat eine 38-Jährige aus Pleidelsheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zum Hartz IV-Satz von jeweils zehn Euro verurteilt. Mit dem Ruf „Lauf’, Fass!“ hatte die Frau ihren Hund im März von der Leine gelassen, welcher brav folgte und ein neunjähriges Mädchen in die Wade biss. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des Pleidelsheimer Friedhofs. Das Kind zog sich durch den Hundebiss Schwellungen und Schmerzen zu. Es litt zudem unter Schlafstörungen und traute sich einige Tage nicht mehr aus dem Haus.

Obgleich die Zahn-Abdrücke des Welpens deutlich am Bein sichtbar waren, behauptete die Angeklagte, es habe den Vorfall nicht gegeben. Das Mädchen wollte nicht alleine in den Gerichtssaal, um als Zeugin auszusagen. Sie hatte Angst. Dafür hatte die Richterin Verständnis und vernahm stattdessen die 47-jährige Mutter. Ihre Tochter, so führte diese aus, sei mit einer Freundin Rollschuhfahren gewesen. Jede hätte einen anderen Weg genommen und am Friedhof hätten sich die Mädchen wieder treffen wollen. Eigentlich sei ihre Tochter sehr tierlieb. Sie haben selbst einen Pflegehund. Im März hatte die heute Zehnjährige auf einmal einen Hund hinter sich knurren gehört. Dann hätte die Angeklagte diesen mit eben jenem Kommando von der Leine gelassen. Der Vierbeiner sei ihrer Tochter hinterher gelaufen und hätte diese gebissen. Aus Angst sei diese auf den Friedhof geflüchtet und hätte sich versteckt, bis der Hund und die Angeklagte weggegangen seien.

Nachdem die Tochter mit der Freundin zurück nach Hause gekommen war, machte die Mutter sofort Fotos von der Wade des Mädchens. Von anderen Müttern hatte die Zeugin gehört, dass eine Frau unterwegs sei, die nicht gut mit ihrem Hund umgehe und diesen auch schlage. Aufgrund der Strafanzeige war ein Polizeibeamter von der Ludwigsburger Hundestaffel schließlich bei der Angeklagten in Pleidelsheim. Die Zehnjährige und ihre Freundin hatten die Frau und den Hund nämlich gut beschreiben können. Als der Polizist die Hundehalterin mit dem Vorfall konfrontieren wollte, erklärte diese lediglich, dass ständig irgendwelche Kinder mit ihrem Hund spielen wollten. Das könne sie aber nicht gebrauchen, weil sie diesen gerade erziehe, führte der Hundeführer im Zeugenstand aus. Sonst habe die Halterin keine Angaben gemacht – auch nicht dazu, ob sie mitbekommen hatte, dass die Polizei einen Aufruf gestartet hatte. Der Hund sei ein lebhafter Vierbeiner, aber es gebe keine Anzeichen für ein aggressives Verhalten, so der Beamte. Etwas Bösartiges bringe ein Welpe an sich schon nicht mit sich.

Aus dem Vorstrafenverzeichnis ergab sich zudem, das die 38-Jährige nicht zum ersten Mal in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwältin sah das Wohlbefinden des Mädchens durch den Biss beeinträchtigt. Das Kind hätte Angst gehabt und nachts nicht schlafen können. Zum Abstreiten der Tat durch die Angeklagte kommentierte die Richterin: „Warum sollte eine Zehnjährige so etwas erfinden?“ Es gebe Beweisfotos und die Zeugenaussagen der Mutter und des Polizeibeamten seien glaubhaft. Die Frau sei wohl genervt von Kindern und habe diesen eine Sanktion erteilen wollen.