Für die Pflege von alten Menschen wird dringend Personal gesucht. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Diakoniestation Marbach kann bislang nicht ohne Weiteres Nicht-Christen einstellen. Das macht es auf einem ausgedünnten Arbeitsmarkt nochmals schwerer.

Marbach - Die Diakoniestation Marbach agiert in einer Branche, die sich händeringend nach Arbeitskräften umschaut. Insofern ist es kein Wunder, dass auch der Pflegedienstleister mit Sitz in der Schillerstadt Fachpersonal sucht. Zwei 100-Prozent-Stellen könnte man rechnerisch noch besetzen, sagte Geschäftsführerin Ann-Kathrin Benneweg jetzt im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats. Wobei es ihr am liebsten wäre, die 200 Prozent auf mehr als zwei Schultern zu verteilen, um flexibler planen zu können. Fällt jemand krankheitsbedingt aus, lasse sich das dann leichter kompensieren. Doch sie machte auch klar, dass es alles andere als leicht ist, Verstärkung für ihr Team zu bekommen. Einen neuen Auszubildenden könne man aktuell zum Beispiel überhaupt nicht vorweisen, so Benneweg.

Am Geld scheint es nicht zu liegen

Die Geschäftsführerin erklärte, dass es an der Öffentlichkeitsarbeit eigentlich nicht liegen kann. „Wir waren am 1. Februar 2019 beim Treffpunkt Ausbildung im Bildungszentrum dabei. Leider muss man sagen: Ohne jegliche Resonanz für uns“, erklärte sie. Dabei sei das Interesse am Stand stets relativ gut. „Und das ist auch ein total schöner Beruf, bei dem man mit vielen Menschen in Kontakt sein kann“, betonte Benneweg. Am Geld könne es kaum liegen, dass es am Ende zu keinen Vertragsabschlüssen kommt. Der Verdienst während der Lehre sei im Vergleich zu anderen Berufsfeldern gut und anschließend für examinierte Fachkräfte die Entlohnung ebenfalls ordentlich. Eine Erklärung könnten die wenig attraktiven Arbeitszeiten bei der Diakoniestation mit den geteilten, also auf zwei Schwerpunktphasen am Tag verteilten, Diensten sein, vermutet Benneweg. Das sei auch ein Nachteil gegenüber stationären Einrichtungen. Hier könnten sich die Mitarbeiter auch mal acht Stunden am Stück um die Bewohner kümmern und hätten dann Feierabend. „Das ist im ambulanten Dienst aber leider nicht leistbar“, stellte die Geschäftsführerin fest.

In starrem Korsett gefangen

Gleichwohl gelingt es der Marbacher Diakoniestation immer wieder, neue Kräfte einzustellen, Abgänge aufzufangen. Das ist umso beachtlicher, als der soziale Verein im Werben um Mitarbeiter in einem starren Korsett steckt: Er kann bislang nicht ohne Weiteres nicht-christliches Personal einstellen. Bewirbt sich beispielsweise ein Muslim auf eine Stelle, müsse zunächst die Mitarbeiterversammlung ihren Segen geben, erklärt Ann-Kathrin Benneweg auf Nachfrage. Die Stellungnahme der Kollegen müsse sie dann zusammen mit einem Ausnahmeantrag an den Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart schicken. Erst wenn von dort grünes Licht kommt, könne der Bewerber unter Vertrag genommen werden. Weil dieses Prozedere aber je nach Zusammenkunft des Rats sogar zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne, sei es wiederholt passiert, dass die Bewerber sich anderweitig orientiert hätten, berichtete Benneweg im Ausschuss.

Diakoniestation Bottwartal entscheidet selbst

Ein Problem, das man auch bei den Kollegen von der Diakoniestation Bottwartal kennt. Oder besser: kannte. Denn mittlerweile habe man freie Hand bei der Auswahl der Mitarbeiter, sagt der Murrer Bürgermeister Torsten Bartzsch aus dem Vorstand des Vereins. Davor sei es auf einem ohnehin schon ausgedünnten Arbeitsmarkt aber in der Tat eine zusätzliche Hürde bei der Personalgewinnung gewesen, als Anbieter, der beim Diakonischen Werk angegliedert ist, die Erlaubnis für nicht-christliche Mitarbeiter beim Oberkirchenrat einholen zu müssen. Im vergangenen Jahr habe man deshalb nachgehakt und vom Oberkirchenrat die Auskunft erhalten: Das liegt nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich, berichtet Bartzsch. Das Diakonische Werk wiederum mache keine Vorgaben, sodass man mittlerweile selbst entscheide.

Geschäftsführerin will es schwarz auf weiß haben

Ann-Kathrin Benneweg weiß, dass bei diesem Thema etwas im Fluss und eine Diskussion darüber im Gange ist, ob der Oberkirchenrat überhaupt für die Diakoniestation Marbach zuständig ist – was nicht der Fall ist, wie eine Nachfrage dieser Zeitung bei der Landeskirche ergeben hat. Solange man aber nicht schwarz auf weiß ein Dokument vorliegen habe, auf dem beglaubigt wird, dass man beim Einstellen von Personal keine Freigabe aus Stuttgart mehr braucht, halte man sich an die bisherigen Vorgaben. Wobei auch beim jetzigen Prozedere die Türen für muslimisches oder konfessionsloses Personal keineswegs versperrt sind. „Wir haben mehrere nicht-christliche Mitarbeiter“, sagt Benneweg. Im Verwaltungsausschuss hatte sie außerdem schon betont, dass selbstverständlich auch Patienten anderen Glaubens gepflegt würden.

Diakoniestation ist nicht gleich Diakoniestation

Trägerschaft
Wann muss eine Diakoniestation vom Oberkirchenrat das Okay einholen, wenn sie nicht-christliche Fachkräfte einstellen will? Die Erklärung ist im Prinzip ganz einfach. „Der Evangelische Oberkirchenrat ist zuständig für Diakoniestationen, die direkt zu Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören – die also unter Trägerschaft der Kirchengemeinde stehen – sowie die Kirchliche Anstellungsordnung anwenden“, erklärt Oliver Hoesch, Sprecher der evangelischen Landeskirche.

Nicht zuständig
Anders sieht es aus, wenn die evangelischen Anbieter der sozialen Leistungen als GmbH oder Verein organisiert sind. Dann falle die Rechtsaufsicht nicht in den Zuständigkeitsbereich des Oberkirchenrats, konstatiert Hoesch. Bei der Diakoniestation Bottwartal e. V. sorge beispielsweise das Diakonische Werk dafür, dass die Vorgaben eingehalten werden. „Aus diesem Grund ist der Oberkirchenrat nicht zuständig, also auch nicht für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen“, erläutert der Pressesprecher. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen eine rechtlich selbstständige Einrichtung wie die Diakoniestation Bottwartal anwendet, könne sie selbst entscheiden. Nach einer hausinternen Recherche konnte Hoesch schließlich auch klären, dass der Oberkirchenrat entgegen der bisherigen Praxis nicht die Rechtsaufsicht für die Diakoniestation in Marbach trage – denn die ist ebenfalls als Verein organisiert.