Foto: Werner Kuhnle

Ist der Parteiausschluss von Gudrun Wilhelm und anderen rechtens? Am Freitag wurde vertagt. Im Januar soll das Urteil des Schiedsgerichts fallen.

Mit großer Spannung ist am Freitagabend das Urteil des FDP-Schiedsgerichts darüber erwartet worden, ob die einseitige Beendigung der Parteimitgliedschaft der Kreisrätin und Kirchberger Gemeinderätin Gudrun Wilhelm durch den Rems-Murr-Kreisverband rechtens war oder nicht. Allein: Der Vorsitzende des Gerichts, Daniel Obst, fällte noch keine Entscheidung, sondern kündigte diese erst für das erste Quartal 2020 an.

Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, weil Gudrun Wilhelm zusammen mit drei anderen Kreisräten aus dem Rems-Murr-Kreis mit einer eigenen Liste, „Freie Regionale Rems-Murr“, zur Kreistagswahl angetreten war. Bei der FDP hätte sie nur den zweiten Listenplatz belegt, was sie nicht akzeptieren wollte. Ihrer Meinung nach war es bei der Wahl für die Listenplätze nicht fair zugegangen.

Der Kreisverband befand jedoch, diese Liste sei eine Konkurrenz zur FDP und die Mitgliedschaft Gudrun Wilhelms in der Partei deshalb automatisch beendet. Dagegen wehrten sich Wilhelm und andere auf ihrer Liste, sodass der Fall nun vor dem Schiedsgericht gelandet ist.