Probleme bewältigte der Angeklagte meist durch Alkoholkonsum. Foto: Archiv (dpa)

Ein 21-jähriger Erdmannhäuser soll in Ludwigsburg mehrere Leute geschlagen und die Polizei beleidigt haben.

Erdmannhausen - Hilfe und Unterstützung anstatt Strafe – nach diesem Grundsatz ist ein junger Erdmannhäuser vor dem Jugendgericht in Ludwigsburg nun verurteilt worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass der 21-Jährige es schaffen wird, diese Chance zu nutzen und sein Potenzial künftig sinnvoll auszuschöpfen: Dazu gehören auch eine Alkoholtherapie und eine anständige Ausbildung statt ständiger Gelegenheitsjobs.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im November 2020 unter Alkoholeinfluss auf der Bärenwiese in Ludwigsburg unvermittelt auf andere Leute zugegangen zu sein und diese dann geohrfeigt zu haben. Damit nicht genug: Der Angeklagte ignorierte zudem einen von der hinzugerufenen Polizei erteilten Platzverweis und widersetzte sich im Anschluss massiv seiner Festnahme. Zu guter Letzt beleidigte er die Beamten auch noch auf das Übelste.

Die Freundin redete noch auf ihn ein

„Ich kann mich nur noch an den Weg zur Bärenwiese erinnern“, bekannte der Angeklagte vor Gericht und beeindruckte Richterin Franziska Scheffel damit gar nicht, die das allzu oft zu hören bekommt. Seine Freundin habe ihm am nächsten Tag, als er aus der Ausnüchterungszelle entlassen wurde, erzählt, dass wohl eine verbale Auseinandersetzung eskalierte, weil er plötzlich mit der flachen Hand Leute geohrfeigt habe. Anstatt auf sie zu hören und mit ihr nach Hause zu gehen, machte er weiter Ärger – selbst als die Polizei eintraf. Sein übles Verhalten gegenüber den Beamten bereute er auch umgehend. Mehrmals ging er danach zur Polizeistation, bis er sich persönlich bei den betroffenen Beamten entschuldigen konnte. „Das ist nicht so meine Art, dass es so eskaliert“, erklärte der Angeklagte mit rauer Stimme seine Reue.

Viele Brüche und Schicksalsschläge

Die genauen Nachfragen der Richterin förderten ein differenzierteres Bild des jungen Mannes zutage: Am Tag des Vorfalls hatte seine Mutter von einem Hirntumor erfahren, er selbst hatte eine Zeit lang im Heim gelebt, weil sie zudem psychische Probleme habe. Seine Eltern hatten sich getrennt, als er drei Jahre alt war. Erst nahm ihn eine Tante, dann der Vater auf, bis der ihn auf die Straße setzte. Mehrere Versuche, eine Lehre abzuschließen, scheiterten, unter anderem wegen zunehmendem Alkoholkonsum. Seit vier Jahren lebt der junge Mann nun bei den Eltern seiner Freundin und hat dort ganz offensichtlich ein Zuhause gefunden. Mit Jobs über eine Zeitarbeitsfirma hält er sich über Wasser. „Sie schleppen einen großen und schweren Rucksack mit sich herum, und es scheint so, als habe sich das bei Ihnen verfestigt, Probleme im Alkohol zu ertränken“, sagte Richterin Scheffel. Der Alkohol führe jedoch beim Angeklagten, wenn er in einer Gruppe unterwegs sei, oft zu Straftaten. Er müsse anerkennen, dass sein Alkoholproblem eine Krankheit wie jede andere sei, für die man ärztliche Hilfe benötigt.

Gerichtshilfe hat Hoffnung

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe plädierte für eine Verurteilung nach dem – milderen - Jugendstrafrecht, der junge Mann habe als Heranwachsender viele persönliche und schulische Brüche erlebt. Sie zeigte sich jedoch überzeugt, dass er die noch fehlenden Entwicklungsschritte hin zu einem Erwachsenen auch bewältigen könne, vorausgesetzt, er erhalte dabei die nötige Unterstützung.

Dieser Empfehlung folgte das Gericht bei seinem Urteil: Dem jungen Erdmannhäuser wurde auferlegt, über einen längeren Zeitraum wöchentlich ein Gespräch bei der Drogenberatung „Chillout“ zu führen und deren Empfehlungen zur weiteren Behandlung umzusetzen. Bei der Realisierung seines Berufszieles Kfz-Mechatroniker soll ihn die Jugendberatung Karlshöhe unterstützen.