So sollte man weder in der Marbacher Altstadt noch anderswo grillen. Alles andere ist auf Privatgelände erlaubt. Foto: dpa/ Peter Kneffel

Aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit kann es beim Freiluftbrutzeln Stichflammen geben. Doch das seien Einzelfälle, sagt die Feuerwehr.

Die nächtliche Brandstiftung in der Marbacher Altstadt vor knapp zwei Jahren hat Spuren hinterlassen. Nicht nur an den betroffenen Gebäuden, sondern auch in den Köpfen der Menschen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass es manchen mit Besorgnis erfüllt, wenn jetzt mit Beginn des Sommers in den Hinterhöfen munter gegrillt wird. „Das sieht zwar recht massiv aus, aber in den Häusern ist doch viel Holz und auch Stroh verbaut. Wenn da beim Grillen Fett nach oben spritzt und sich entzündet, kann schnell ein größerer Brand entstehen“, machte sich unlängst einer der Anwohner Sorgen.

Sowohl die Feuerwehr als auch die Stadtverwaltung sehen das Grillvergnügen jedoch unkritisch – vorausgesetzt, es werden die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet, Abstände eingehalten und es wird auch nicht mit Brandbeschleuniger wie Spiritus oder ähnlich „heißen“ Tipps zum schnelleren Anfeuern gearbeitet.

Selbstverantwortung und gesunder Menschenverstand

„Solange das Feuer in der Grillstelle oder im Grill ist und man das Gerät nicht direkt an der Hauswand aufbaut, ist das aus Sicht der Feuerwehr unproblematisch“, sagt Björn Christ, stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Marbach. Zwar sei offenes Feuer per se ein Brandrisiko, räumt er ein, aber es gebe ja auch so etwas wie Selbstverantwortung. Davon gehe er auch bei den Anhängern des Freiluftbrutzelns aus. Ansonsten betont er: „Gesunder Menschenverstand kann nie schaden.“ Was allerdings nicht gehe, sei, dass man, um abends länger draußen zu bleiben zu können, dann auch noch ein wärmendes Feuer entzünde.

Andreas Seiberling, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, erklärt, Grillen auf einer Privatfläche sei auch in der Altstadt grundsätzlich nicht verboten. „Aber natürlich darf dadurch nichts gefährdet werden“, betont er. „Wildes Feuer“ und offene Feuerstellen seien daher nicht gestattet. Zudem verweist er auf das Freizeitgelände am Galgen, wo man ebenfalls grillen könne, wenn man hinterher seinen Müll wieder mitnehme oder zumindest ordentlich entsorge und nicht einfach liegenlasse.

Öffentliche Flächen in der Stadt sind tabu

Einen Anlass für eine weitere Verordnung im Bereich der Marbacher Altstadt sieht er ebenso wenig wie die Erste Beigeordnete der Stadt, Franziska Wunschik. Die erklärt, grundsätzlich sei natürlich auch beim Grillen die allgemeine Verkehrssicherung zu beachten. Und für den Fall, dass sich jemand durch den Qualm belästigt fühlen könnte, verweist sie auf viele den Einzelfall betreffende privatrechtliche Urteile.

Was aber in der Altstadt und in anderen städtischen Bereichen nicht erlaubt sei, betont Seiberling, sei Grillen auf einer öffentlichen Fläche, etwa in der Fußgängerzone. Wenn jemand dort, etwa bei Festen, einen Grill aufbauen wolle, sei das eine genehmigungspflichtige Sonderveranstaltung.

Ein Grill ist kontrollierbar, Böller nicht

Darauf angesprochen, dass in der historischen Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes aber ein Böllerverbot herrsche, erklärt Seiberling, das könne man nicht miteinander vergleichen. „Beim Grillen steht man ja daneben, und das Feuer ist auch in dem Gerät. Wo ein abgeschossener Böller landet, hat man dagegen natürlich nicht unter Kontrolle.“