Wer ohne Führerschein fährt, muss in der Regel nicht in Haft. Doch bei wiederholten Vergehen sieht das Gesetz auch dies vor. Foto: dpa/Peter Steffen

Ein Oberstenfelder ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Nun muss er nach mehreren Vorfällen dieser Art in Haft.

Oberstenfeld - Für gewöhnlich landet man in Deutschland nicht im Gefängnis, wenn man einmal ohne gültigen Führerschein mit dem Auto unterwegs ist. Ist allerdings in der Vergangenheit schon zu viel passiert, kann ein Gericht auch mal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für angemessen halten. Dies ist jetzt einem Mann aus Oberstenfeld widerfahren.

Obwohl er genau wusste, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hatte sich der 41-Jährige im vergangenen Sommer an das Steuer eines VW-Golf gesetzt. Doch damit nicht genug: dessen Kennzeichen waren obendrein noch entstempelt und eine Haftpflichtversicherung gab es auch nicht. In Großbottwar flog der Mann dann bei einer Polizeikontrolle auf.

Der Angeklagte musste sich 22-mal vor Gericht verantworten

Anstatt nun die Finger vom Fahrzeug zu lassen, war der Oberstenfelder gut eine Woche später am frühen Morgen erneut mit exakt diesem Auto in Bad Rappenau unterwegs. Auch dort geriet er wieder in eine Polizeikontrolle, bei der diesmal auch ein Alkoholtest angeordnet worden war: Der Mann war mit zwei Promille Alkohol im Blut unterwegs. Besonders fatal: Der gebürtige Hallenser stand damals noch unter Bewährung nach einer Verurteilung am Amtsgericht Marbach im Jahr 2019. Diese Strafe wegen Vortäuschens einer Straftat war bereits das 22. Mal, dass sich der Mann vor Gericht hatte verantworten müssen. Damit war der Punkt erreicht, nun nicht mehr mit Milde zu reagieren.

Der Handwerker sitzt nach der Insolvenz seines Geschäfts, dass er gemeinsam mit seinem Vater betrieb, und einem Hausbrand auf einem Schuldenberg. Vor Gericht räumte er zudem ein, ein „ganz schweres Alkoholproblem“ zu haben. „Ich strebe eine Langzeittherapie an und habe dafür einen ersten Gesprächstermin in wenigen Tagen“, versuchte der Mann zu retten, was noch zu retten war. Auch seine Freundin finde überhaupt nicht toll, was er da gemacht habe.

Der 41-Jährige soll nun in eine Therapie gehen

In seinem Antrag sah der Staatsanwalt aber „beim besten Willen“ keine Aussicht auf Bewährung und beantragte 15 Monate Gefängnis sowie eine Sperre des Führerscheins für zwei Jahre. Die Verteidigung plädierte für eine Strafe nicht über acht Monaten. „Es ist zu viel passiert in der Vergangenheit“, sagte Richterin Ursula Ziegler-Göller bei der Urteilsverkündung und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung sowie die zweijährige Sperre der Fahrerlaubnis.

Ein erstes Bemühen unmittelbar vor der Verhandlung reiche ihrer Ansicht nach noch nicht aus, von einer günstigen Prognose für den weiteren Lebensweg des Angeklagten auszugehen. Sie stellte in Aussicht, dass der 41-Jährige, sollte er bis zur Berufungsverhandlung einen festen Therapieplatz nachweisen können, gute Chancen habe, diesen auch antreten zu können. Sonst gehe es in seinem Leben wohl weiter wie bisher.