Die Kontrahenten müssen empfindliche Geldstrafen zahlen. Foto: Archiv (dpa)

Im Mittelpunkt des „Dramas“ stehen zwei Senioren, die nun dafür Geldstrafen erhalten.

Oberstenfeld - Ein seit langer Zeit währender Nachbarschaftsstreit in einem Mehrfamilienhaus in Oberstenfeld hinterlässt immer mehr Verlierer und keinen Gewinner. Das konnte auch eine Verhandlung jetzt vor dem Amtsgericht Marbach nicht aufhalten. Im Mittelpunkt des „Dramas“ stehen zwei alte Männer, die sich nichts schenken und zudem unnachgiebig auf ihrer Sicht der Dinge beharrten – und nun dafür mit empfindlichen Geldstrafen bezahlten.

Ganz am Anfang war das Verhältnis unter den Bewohnern der acht Eigentumswohnungen gut, jeder ließ dem anderen sein Pläsierchen – sei es das Abstellen von Gegenständen im Flur oder die private Fußpflege. So bestätigen es die vor Gericht gehörten Beteiligten. Doch dann schrieb sich einer von ihnen, ein 68 Jahre alter ehemaliger Ingenieur, Ordnung auf die Fahnen. „Ich wollte endlich freie Fluchtwege und die Brandschutzverordnung umsetzen“, betont er bei der Gerichtsverhandlung vergangene Woche. Als einige Hausbewohner nicht in seinem Sinne reagieren, zeigt er sie an. Als Reaktion folgt eine Anzeige gegen einen selbst gebauten Sichtschutz des Ruheständlers.

„Früher war es super hier, doch dann gab es viele Streitigkeiten, es wurde nichts mehr geduldet“, fasst eine 41 Jahre alte Eigentümerin die Situation zusammen. „Ich spreche nicht mehr mit ihm, ich will nichts mit ihm zu tun haben“, erklärt eine gepflegte 68-jährige Dame. Sie hatte gelegentlich anderen Menschen die Füße gerichtet und war dafür vom selbst ernannten Ordnungshüter beim Landratsamt angezeigt worden.

Vor dem Hintergrund dieser aufgeheizten Stimmung muss wohl der vorläufige traurige Höhepunkt des Dramas gesehen werden, der sich zwei Tage vor Heiligabend vergangenen Jahres ereignete und nun im großen Gerichtssaal des Amtsgerichts Marbach verhandelt wurde. Auf dem gleichen Gehweg begegnen sich der 68-Jährige und der agile 70 Jahre alte Lebensgefährte der einstigen Fußpflegerin, beide beim Gassi gehen. Für die Option, einfach grußlos aneinander vorbei zu gehen oder die Straßenseite zu wechseln, entscheidet sich keiner der beiden. Wer die Auseinandersetzung beginnt, hängt von der jeweiligen Perspektive ab: Der 68-Jährige behauptet, der andere habe ihn sofort beleidigt, ihn an der Schulter gestoßen und dann auch noch dem Hund einen Tritt versetzt. Der 70-Jährige hält dagegen, der andere habe grundlos ein Pfefferspray aus der Tasche gezogen und ihm aus nächster Nähe ins Gesicht gesprüht. Die Bilanz des Vorfalls: Ein Hund, der die Nacht über Magenprobleme hat und am nächsten Tag in der Tierklinik geröntgt wird, sein Herrchen, dessen vor einem Jahr operierte Schulter nun wieder Ärger bereitet, sowie ein Rentner, dessen Gesicht und Augen vom Einsatz des Sprays eine Weile arg in Mitleidenschaft gezogen sind.

Für den Einsatz des Sprays, das als Waffe gilt, hat der 68-Jährige seine Geldstrafe akzeptiert und bezahlt. Nun sitzt er als Zeuge im Verfahren gegen den ehemaligen Betriebswirt eines Autokonzerns. Dieser hat Einspruch gegen seinen Strafbefehl erhoben und sitzt nun, von seiner Unschuld überzeugt, mit gleich zwei Anwälten im Gerichtssaal. Den Hinweis des Gerichts nach der Anhörung der Zeugen, den Einspruch doch lieber zurück zu nehmen, schlägt er in den Wind. Während die Verteidigung auf Freispruch plädiert, beantragt die Staatsanwaltschaft für Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung (der Hund) eine Geldstrafe von über 9000 Euro.

Bei der Urteilsverkündung nimmt Richterin Ursula Ziegler-Göller kein Blatt vor den Mund: „Es ist ein Armutszeugnis, wenn erwachsene Männer so miteinander umgehen, es ist Kindergartenniveau.“ Das Gericht legte die Geldstrafe am Ende auf 6500 Euro fest.