Im Februar war der Spatenstich, die Erschließung soll im Oktober beendet sein. Foto: Werner Kuhnle

Der Gemeinderat von Affalterbach hat die Vergabekriterien für das Baugebiet Hinter dem Kirchhof festgelegt. Bewerben kann man sich ab Ende Mai bis Anfang Juli.

Rund 20 Jahre hat es gedauert, bis in Affalterbach wieder ein Baugebiet erschlossen werden durfte. Entsprechend gründlich diskutierten die Gemeinderäte in ihrer Sitzung am Donnerstag über die Vergabekriterien für die gemeindeeigenen Bauplätze im neuen Gebiet Hinter dem Kirchhof. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zuvor von Bürgerseite angeregt worden war, Bauplätze für Einheimische möglichst verbilligt abzugeben.

Kein Rabatt für Ortsansässige

Diesem Traum wurde jedoch eine Absage erteilt. Denn die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass der Einheimischenstatus kein maßgebliches Kriterium für die Bauplatzvergabe sein darf. Deshalb wird in allen Gemeinden regelmäßig ein komplexes Punktesystem erarbeitet, bei dem neben dem Wohnsitz oder dem Arbeitsplatz im Ort beispielsweise auch soziales Engagement und Verpflichtungen eine Rolle spielen. Und das hätte dazu führen können, dass ein Auswärtiger, der auf eine höhere Punktezahl kommt als ein Einheimischer, von den verbilligten Bauplätzen profitiert hätte. Zudem hätte man eine Obergrenze für Vermögen und Einkommen festlegen müssen. Beim Einkommen war das durchschnittliche Jahreseinkommen in Affalterbach – etwa 49 000 Euro für Einzelpersonen, knapp 100 000 Euro für Paare plus 7000 je Kind – in der Diskussion, beim Vermögen knapp 190 000 Euro.

Ein weiteres Argument, das in der Diskussion vorgebracht wurde: Der Preis soll sich an den Bodenrichtwerten des vergangenen Jahres orientieren, die Ende Mai bekannt gegeben werden – und die Bodenrichtwerte seien ohnehin niedriger als der Marktpreis. All diese Gründe führten letzten Endes zur Ablehnung.

Nicht jeder kann ein Grundstück kaufen

Beim Punktvergabesystem werden Kriterien, die eine Verbindung zum Ort haben – bereits dort ansässig, Arbeitsplatz oder Ehrenamt in Affalterbach – und Sozialkriterien wie Kinder, Pflege Angehöriger, Behinderung oder Familienstand – jeweils zu 50 Prozent gewichtet. Die Unterkriterien wie Kinder oder Ehrenamt bekommen dabei unterschiedlich viele Punkte, etwa abhängig vom Alter der Kinder oder davon, wie lange man sich schon ehrenamtlich engagiert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Auch Ausschlusskriterien für eine Bewerbung wurden festgelegt: Wer in Affalterbach ein Baugrundstück besitzt oder eine Wohnung mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche, kann keinen Bauplatz erwerben. Geplant ist darüber hinaus, dass nicht alle Bauplätze nach dem Kriterienverfahren veräußert werden sollen. „Die beiden Filetstücke, Grundstücke mit mehr als 400 Quadratmetern, gehen an den Meistbietenden“, so der Rathauschef. Ausgenommen von der Kriterienvergabe sind auch die beiden großen Bauplätze am Beckentalweg: Auf ihnen sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen.

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Welcher Bauträger dabei zum Zuge kommt, richtet sich zum einen nach der Höhe des Gebots, zum anderen nach dem, was geplant ist. Die Bewerbungsunterlagen für die Gebotsgrundstücke sollen erst im September veröffentlicht werden.

Vier Grundstücke werden noch zurückgehalten

Vier der gemeindeeigenen Grundstücke werden aktuell noch zurückgehalten, erklärte Döttinger weiter. „Dann hat auch im nächsten Jahr noch jemand eine Chance, für den es in diesem Jahr vielleicht zu früh ist.“ Für die künftigen glücklichen Erwerber gibt es Auflagen wie beispielsweise die, dass man binnen drei Jahren mit dem Bau beginnen muss. Werden die Auflagen nicht erfüllt, hat die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht.

Aktuell hätten sich schon an die 80 Interessenten gemeldet, so Steffen Döttinger; die offizielle Bewerbungsphase beginnt aber erst Ende Mai mit der Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen. Dann hat man Zeit bis zum 5. Juli um 16 Uhr, um seine Bewerbung abzugeben.