Die gerade erst von Bund und Ländern vereinbarten Corona-Regeln seien ein wichtiger Schritt, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das werde aber gegen die Omikron-Variante nicht reichen. Doch ab wann gelten die neuen Quarantäneregeln?

Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt rasant. Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin meldet für diesen Montag eine bundesweite Inzidenz von 375,7 und für Baden-Württemberg von 320,7. Spitzenreiter unter den 16 Bundesländern ist Bremen mit einer Inzidenz von 1028.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder hatten am vergangene FReitag (7. Januar) aufgrund der nach obene schnellenden Infektionszahlen im Kampf gegen die Omikron-Welle eine Reihe von Beschlüssen gefasst.

Neue Quarantäneregeln gelten noch nicht

Viele Bundesbürger dachten daraufhin, dass die neuen Quarantäne- und Verhaltensregeln ab sofort gelten würden. Doch das ist nicht der Fall. Im Beschluss von Bund und Ländern steht lediglich, dass „die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah“ vorzunehmen seien.

Aller Voraussicht nach werden die neuen Vorschriften frühestens am kommenden Wochenende – also ab dem 15./16. Januar – in Kraft treten. Der Grund: Zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse muss zunächst die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert werden.

Der Bundestag wird voraussichtlich im Lauf dieser Woche zustimmen, der Bundesrat soll am Freitag (14. Januar) entscheiden. Im Anschluss müssen dann die Länder die neuen Regeln teilweise noch mit eigenen Verordnungen umsetzen.

Weitere Maßnahmen notwendig

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet allerdings, dass im Kampf gegen die Omikron-Variante des Coronavirus weitere Maßnahmen notwendig werden. Die von Bund und Ländern vereinbarte 2G-plus-Regel in der Gastronomie und die neuen Quarantäneregeln bezeichnete der SPD-Politiker als Erfolge. „Ich glaube, die Fallzahlen werden ansteigen. Daher werden weitere Maßnahmen noch notwendig werden, zu gegebener Zeit. Aber das ist jetzt erst mal ein ganz wichtiger Schritt nach vorne.“

Hier eine Übersicht über die neuen Corona-Regeln:

2G Plus in der Gastronomie

Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein.

Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

Kürzere Quarantänezeiten

Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind.

Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene – für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher „freitesten“ lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.

Impfungen

Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss „zeitnah“ die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen.

Die Booster-Impfung vermittele „den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante“, heißt es dazu. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.

FFP2-Masken

Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien „besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern“, heißt es. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Impfpflicht

Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen.

Homeoffice

Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den kommenden Wochen «verstärkt zu nutzen».

Private Treffen

Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Bars, Kneipen, Diskotheken

Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung der Regeln achten, weil dort „aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist“, wie es heißt.

Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.