Friedrich Link versteht nicht, warum das Gelände nicht als Feuchtbiotop genutzt wird. Foto: Werner Kuhnle

Der Winzerhäuser Ortsvorsteher Friedrich Link schlägt vor, am Stockbrunnen in Großbottwar eine Naturoase zu schaffen. Doch die Behörden treten auf die Bremse.

Die Stauanlage am Großbottwarer Stockbrunnen sorgt im Zusammenspiel mit bislang zwei weiteren Becken im Bottwartal dafür, dass in der Stadt selbst bei ergiebigen Regenfällen nicht Land unter herrscht. Doch nach dem Geschmack von Friedrich Link könnte man aus dem Gelände noch deutlich mehr herausholen: Der Winzerhäuser Ortsvorsteher träumt von einer Naturoase, an der Erwachsene die Seele baumeln und Kinder ihre Füße ins Wasser strecken, an der sich Vögel und andere Tiere tummeln könnten. Deshalb schlägt er vor, einen Teil des Areals dauerhaft zu fluten und einen kleinen See zu schaffen.

Refugium auch für Störche

„Ich glaube, dass das zur Verbesserung der Lebensqualität im oberen Bottwartal beitragen würde. Flora, Fauna und Mensch würden davon profitieren“, sagt Link. Zum einen könne man mit einem solchen Refugium die Artenvielfalt stärken, zum anderen etwas gegen den Klimawandel unternehmen. Darüber hinaus würde man einen wertvollen Naherholungsraum schaffen. Und dafür brauche es keine lange Vorbereitungszeit. Würden die Behörden ihren Segen geben, könnte man im Grunde von jetzt auf nachher den Schalter umlegen und die Fläche auf einer Länge von vielleicht 150 oder 200 Meter fluten und so das erste stehende Gewässer in Großbottwar kreieren. Dadurch werde auch für Störche, die man so gerne wieder ansiedeln würde, ein passender Lebensraum angeboten, gibt Link zu bedenken.

Quellen könnten Wasser liefern

Die Blaupause für diese Idee lieferte dem Ortsvorsteher der Zustand in dem Becken, wenn es künstlich aufgestaut ist, um ein Hochwasser zu verhindern. Sofort würden sich Enten an dem Kurzzeit-Weiher niederlassen, hat Link erst vor einigen Wochen bei den letzten starken Niederschlägen beobachtet. Ein See am Stockbrunnen wäre auch vom Austrocknen gefeit, selbst wenn es über einen längeren Zeitraum nicht regnet, versichert der 71-Jährige. Die Kleine Bottwar, die hier eintrifft, werde aus Quellwasser gespeist. „Das könnte also ein Kleinod werden“, ist der Winzerhäuser überzeugt. Und ihm erschließt sich nicht, warum diese Chance nicht beim Schopf gepackt wird.

Ortsvorsteher will Gegenargumente nicht mehr hören

Der Ortsvorsteher ist mit seinem Vorschlag schon mehrfach bei der Stadt vorstellig geworden. Bislang jedoch erfolglos. Deshalb griff er die Sache unlängst in einer Ratssitzung wieder auf, um den Stein doch noch ins Rollen zu bringen. Inzwischen möchte er schon gar nicht mehr hören, was eventuell gegen einen See am Stockbrunnen sprechen könnte. Link würde sich lieber wünschen, dass man es andersherum anpackt und sich überlegt, wie das Projekt gelingen könnte.

Prüfung schon erfolgt

Doch die Großbottwarer Hauptamtsleiterin Mona Trinkner will keine falschen Hoffnungen wecken. „Wir haben das schon prüfen lassen“, betont sie. Das Ergebnis sei auch präsentiert worden. Der Tenor: Die Idee von Link lässt sich nicht mit den Vorgaben in Einklang bringen. Das Ingenieurbüro, das von der Stadt eingeschaltet worden war, verweist konkret auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie, in der die Längsdurchgängigkeit von fließenden Gewässern als Ziel verankert sei. „Diese gewässerökologische Längsdurchgängigkeit wird vor allem durch Querbauwerke im Gewässer beeinträchtigt. Beim Neubau von Hochwasserrückhaltebecken werden deshalb heute Trockenbecken mit ökologisch durchgängigen Auslassbauwerken realisiert“, teilten die Fachleute mit. Bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Man darf an der Stelle am Stockbrunnen kein künstliches stehendes Gewässer schaffen, weil es sich dabei quasi um ein Querbauwerk handeln würde. Und eben solche Querbauwerke sind tabu, weil sie die Längsdurchgängigkeit eines fließenden Gewässers – in dem Fall der Kleinen Bottwar und des Wünstenbachs – beeinträchtigen würden.

Das Büro hebt ferner hervor, dass Dauerstaubecken wie der Breitenauer See letztmals in den 80er-Jahren realisiert worden seien. „Aus diesem Grund ist ein dauerhaft stehendes Gewässer im Hauptschluss am Stockbrunnen nicht möglich“, fassen die Ingenieure zusammen. „Diese Aussage hat uns außerdem die untere Wasserbehörde des Landkreises bestätigt“, erklärt Trinkner.

Kreishaus sieht keine Notwendigkeit

Das Landratsamt hebt außerdem davor, dass die mit dem Bau des Beckens verbundenen Eingriffe in die Natur bereits „vollständig ausgeglichen“ worden seien, teilweise sogar im Einstaubereich der Anlage. Dabei sei auch in puncto Feuchtlebensräume etwas unternommen worden. „Das Landratsamt kann daher keine grundsätzliche Notwendigkeit erkennen, in dieses umgesetzte Ausgleichskonzept einzugreifen“, erklärt Pressesprecher Andreas Fritz.

Ein kleines Hintertürchen scheint für die Pläne von Friedrich Link aber dennoch offenzustehen. Denn Fritz betont auch, dass man die Idee so pauschal ohne konkretere Pläne und Beschreibungen nicht beurteilen könne.