Eine Polizistin musste ihre Schusswaffe gegen den Angeklagten einsetzen. Foto:  

Beim Prozess gegen einen Erdmannhäuser, der Polizisten mit einer Nagelpistole bedroht hat, äußerte sich nun der Angeklagte zum Tatvorwurf. Doch auch die Beamtin, die drei Schüsse auf den Mann abgab, kam im Zeugenstand zu Wort.

Erdmannhausen - Fast 26 Jahre lang hat die 47-jährige Polizistin des Polizeireviers Marbach ihre Waffe im Dienst nicht benutzen müssen. Doch am Abend des 24. April dieses Jahres war es dann so weit: In Erdmannhausen stand sie einem damals 31-jährigen Mann gegenüber, der sie mit einer Nagelpistole bedrohte. „Er stand circa einen bis anderthalb Meter oberhalb von mir auf einem Treppenabsatz und zielte auf meinen Kopf“, erzählte die Polizistin am Mittwoch im Zeugenstand des Heilbronner Landgerichts.

Drei Schüsse habe sie abgegeben, wo sie ihn getroffen habe, wisse sie nicht mehr. Der Mann habe sich anschließend wieder in seinem Zimmer eingeschlossen, kurz darauf habe der Vater die Tür mit einem Vorschlaghammer eingeschlagen und den Sohn der Polizei übergeben.

Der inzwischen 32-jährige Erdmannhäuser muss sich vor dem Landgericht Heilbronn in einem so genannten Sicherungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Drei Berufs- und zwei Schöffenrichter müssen darüber befinden, ob der Mann, der derzeit vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, dort länger bleiben muss.

Am dritten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte erstmals zum Tatvorwurf. Er habe zunächst bei mehreren Autos in Erdmannhausen die Reifen mit einem Akkuschrauber durchstochen. „Es machte Spaß und ich dachte, ich könnte jemanden in den Reifen befreien, der sie von innen zusammenhält“, sagte der äußerlich ruhige Erdmannhäuser. Anschließend habe er an seinem Computer noch Videos geschaut. Als er bemerkte, dass die Polizei kommt, habe er sich geärgert. „Ich habe durchs Fenster gerufen, sie sollen nicht hochkommen und warf eine Kabadose nach ihnen“, führte der Angeklagte weiter aus. Er sei sauer auf seine Mutter gewesen, die offenbar die Polizei gerufen habe. Er habe den Polizisten daraufhin mit der Nagelpistole Angst einjagen wollen, weil er nicht wollte, dass diese ihn wieder in die Psychiatrie bringen.

An das Geschehen im Einzelnen könne er sich nicht mehr erinnern, er habe da einen Filmriss. Er könne sich noch an den Schuss erinnern, dann aber erst wieder, als er vor dem Haus auf einer Bank mit einem Rettungssanitäter gesprochen habe. „In mir war wohl ein schlechter Geist“, kommentierte er sein Verhalten an diesem Abend.

Ein 49-jähriger Polizeibeamter erklärte, er und seine Kollegin hätten versucht, den Angeklagten ins Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg zu bringen, da sie mit ihm nicht normal reden konnten. Sie hätten ihn aufgefordert, aus seinem Zimmer im ersten Stock zu kommen, was er jedoch nicht getan habe. Als sie gedroht hätten, die Tür mit einem Vorschlaghammer einzuschlagen, sei der Erdmannhäuser herausgekommen und habe sie mit der Nagelpistole bedroht. Der Beamte habe zunächst versucht, ihm diese zu entwenden. Als dies jedoch nicht geklappt habe, sei er über die Treppe nach unten geflüchtet. Dabei habe er dann auch die drei Schüsse seiner Kollegin gehört, die während der Situation dicht hinter ihm auf der Treppe gestanden sei.

Eine Fachärztin für Psychiatrie, die den Angeklagten im Krankenhaus befragt hatte, erklärte, dieser habe behauptet, er sei nicht krank, seine Mutter versuche nur, dies allen weiszumachen. Diese Verleugnung sei Teil einer schizophrenen Psychose, die bei dem 32-Jährigen schon früher diagnostiziert worden sei.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, das Urteil soll am 1. Dezember gesprochen werden.