Mit dem Gericht hat es ein Busfahrer aus Pleidelsheim zu tun bekommen. Foto: dpa/Henning Kaiser

Ein Busfahrer sollte eigentlich seinen Führerschein abgeben, nachdem bei einer Bremsung eine Passagierin verletzt worden war. Doch der Pleidelsheimer wollte das nicht hinnehmen.

Pleidelsheim - Sein erfolgreicher Einspruch gegen einen Strafbefehl hat einem Busfahrer aus Pleidelsheim vermutlich die Existenz gerettet, denn sein Chef hatte ihm mit der Kündigung gedroht, wenn er ein Fahrverbot bekommt. Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilte den 57-Jährigen, auf dessen Route in Freiberg sich eine Frau verletzt hatte, lediglich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro.

Der Mann war am 12. August 2020 gegen 5.57 Uhr auf der Ludwigsburger Straße in Freiberg unterwegs, als es zu dem Vorfall kam. Er bremste seinen Bus an der Einmündung zur Menzelstraße wegen eines Blitzgerätes ab, wodurch eine Passagierin umfiel. Die 58-jährige Frau knallte auf den Po und zog sich dadurch einen Stauchungsbruch des vierten Lendenwirbels zu. Sie zeigte den Busfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung an, weshalb dieser einen Strafbefehl bekam, in welchem neben einer Geldstrafe ein vierwöchiges Fahrverbot vorgesehen war.

Zur Begründung seines Einspruchs gegen den Strafbefehl führte der 57-Jährige vor Gericht an, er habe wegen des Blitzers, der gleich etwa hundert Meter nach der Haltestelle gekommen sei, „nur ein bisschen gebremst“. Von den sieben bis neun Passagieren habe ihn auch keiner darauf aufmerksam gemacht, dass die Frau umgefallen sei. An der Haltestelle Beihinger Straße sei die 58-Jährige dann zu ihm gekommen und habe nach seiner Telefonnummer verlangt. „Ich wusste nicht, warum“, erklärte der Angeklagte, normalerweise höre er es schon, wenn ein Regenschirm umfällt. „Die Frau hätte sich anschnallen müssen“, stellte der Busfahrer zudem fest. „Jeder Sitz hat einen Gurt.“ Weil er auf besagter Strecke mit 36 anstatt den vorgeschriebenen 30 Stundenkilometern unterwegs war, musste der Busfahrer 20 Euro Bußgeld bezahlen. Und als ihm der Strafbefehl ins Haus flatterte, drohte ihm sein Arbeitgeber mit der Kündigung, falls das vierwöchige Fahrverbot kommt. „Mit einem Fahrverbot fliegt er raus“, bestätigte der Verteidiger des Busfahrers, Max Harder.

Die 58-jährige Geschädigte, eine Sachbearbeiterin aus Ludwigsburg, stand im Bus, weil sie an der nächsten Haltestelle aussteigen wollte. „Ich bin auf den Po gefallen“, sagte die Frau im Zeugenstand. Nach dem Sturz habe sie kurz unter Schock gestanden. Beim Aussteigen habe sie dann den Busfahrer nach seinen Personalien gefragt, und im Krankenhaus sei festgestellt worden, dass ihr Lendenwirbel angebrochen ist. „Seitdem trage ich ein Korsett“, erzählte die Frau. Sie habe die Physiotherapie einer Operation vorgezogen.

Der Busfahrer entschuldigte sich vor Gericht bei der Frau, was die Staatsanwältin als eine „nicht von Reue getragene und halbherzige Entschuldigung“ wertete. Sie rückte in ihrem Plädoyer nicht von dem Fahrverbot ab, da der Angeklagte seine Pflichten als Busfahrer verletzt habe. Richterin Lisa Atzori sah die Sache anders und fand 30 Tagessätze zu jeweils 60 Euro Geldstrafe ausreichend. Die Umstände, die zu dem Sturz der Frau geführt hätten, sagte sie bei der Urteilsbegründung, seien „ein Stück weit unglücklich“ gewesen, und im Straßenverkehr komme ein abruptes Bremsen immer mal vor. Dass der 58-Jährige trotz straffem Fahrplan nicht hätte zu schnell fahren dürfen, war klar, jedoch sah das Gericht seinen Verschuldungsgrad als nicht so gravierend an, dass er seinen Führerschein hätte abgeben müssen.