Die Bagger sind schon aktiv an der Beihinger Straße – jetzt sind die Weichen für ein zweites Bauvorhaben gestellt worden. Foto: Frank Wittmer

Wer zu hoch hinaus will, kann gebremst werden. So ist es auch einem Bauherrn in Pleidelsheim gegangen. Er darf zwar bauen, aber die Räte legten ihr Veto gegen die geplante Höhe ein.

Pleidelsheim - Ein Baugesuch für das ehemalige Gewerbegrundstück Greschner ist nach längerer Vorgeschichte vom Pleidelsheimer Gemeinderat genehmigt worden. Nebenan ist ein anderes Vorhaben schon im Werden, sodass in der Beihinger Straße gleich zwei Baustellen zu regeln sind. Allerdings hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einige Vorgaben gemacht, die insbesondere die Höhe des geplanten Neubaus einschränken.

Im Sommer wurde der Bau eines Neunfamilienwohnhauses mit drei Vollgeschossen und Tiefgarage beantragt. Der Gemeinderat lehnte dies aus städtebaulichen Gründen ab. Die Prüfung des Baugesuchs ging bis ins Regierungspräsidium. Nun wurde die Kubatur reduziert und das Gebäude durch eine Zweiteilung städtebaulich besser gegliedert, erklärt der Pleidelsheimer Bürgermeister Ralf Trettner auf Nachfrage dieser Zeitung. Außerdem werden statt neun nur noch acht Wohnungen gebaut und die Fassade zur Beihinger Straße teilweise begrünt.

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Oktober waren verschiedene Vorentwürfe des Bauträgers diskutiert und der nun als Baugesuch vorgelegten Planvariante das Einvernehmen in Aussicht gestellt worden. Daher nahm der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vor der Weihnachtspause nur zustimmende Kenntnisnahme von dem veränderten Baugesuch. Abgestimmt wurde über den Bau von „zwei Hauptbaukörpern und einem verbindenden Baukörper mit insgesamt acht Wohnungen“.

Damit die Gemeinde Pleidelsheim das Heft des Handelns in der Hand behalten konnte, war schon 2018 vorsorglich eine Veränderungssperre erlassen worden, da für dieses Gebiet nur der einfache Bebauungsplan „Kuchbach“ von 1952 gilt. Das Bauvorhaben wäre daher nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu behandeln, der die Umgebungsbebauung als Maßstab heranzieht. Da sich im Umfeld an der Beihinger Straße aber schon größere Häuser, der Steinmetzbetrieb Failmezger und das Seniorenwohnheim Johanneshaus, befinden, wäre dies als Maßstab für die gewünschte städtebauliche Gliederung nicht ausreichend gewesen.

Allerdings wollte der Bauherr ursprünglich mehr als 70 Prozent des 900  Quadratmeter großen Grundstücks überbauen, was deutlich über dem liegt, was in der direkten Nachbarschaft vorzufinden ist. Auch die Firsthöhe mit ursprünglich geplanten 12,37 Metern musste reduziert werden.

Für den Steinmetzbetrieb wurde ausdrücklich ein Bestandschutz formuliert, auch wenn die nebenan gelegene Gewerbefläche jetzt für Wohnbebauung genutzt wird. Es seien daher „geeignete Schallschutzmaßnahmen, zum Beispiel Schallschutzfenster, vorzusehen“, heißt es in den Unterlagen des Gemeinderats.