Wann eine Entscheidung gefällt wird, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist derzeit noch nicht absehbar. Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Das Opfer der Hunde-Attacke, der kleine Yunus, hat die vierte Operation hinter sich. Ob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wird ist noch nicht klar.

Oberstenfeld - Schockiert waren viele in Oberstenfeld, als sie Anfang August von der Hundeattacke auf den dreijährigen Yunus in der Nähe des Freibads erfuhren. Das Tier mit Anteilen eines American Staffordshire Terrier hatte dem Kleinen ins Gesicht gebissen. Schwere Verletzungen, schreckliche Schmerzen und mehrere Operationen waren die Folge. Die Justiz muss jetzt klären, ob der 25-Jährige, der auf einem Fahrrad den Hund an der Leine mit sich führte, mit verantwortlich ist.

Der Vorwurf lautet fahrlässige Körperverletzung. Die Polizei habe inzwischen ihre Zeugenvernehmungen und sonstigen Ermittlungen abgeschlossen, informiert Bettina Jörg, Erste Staatsanwältin in Heilbronn. „Der zuständige Sachbearbeiter hat noch keine Abschlussverfügung getroffen“, berichtete Jörg am Mittwoch. Wann eine Entscheidung gefällt wird, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, könne sie noch nicht sagen.

Der Vorfall ereignete sich an einem Dienstagabend gegen 22 Uhr. Yunus war mit seiner Familie auf dem Rad- und Fußweg zwischen Oberstenfeld und Beilstein spazieren. Erst fuhr der 25-Jährige mit seinem Hund an der Familie vorbei – als er noch einmal umdrehte, riss sich der Hund los und attackierte den Jungen. Ob der 25-Jährige, der als Bruder des Hundebesitzers dessen Tier mit sich führte, schon dadurch fahrlässig handelte, dass er den Hund auf dem Rad und nicht zu Fuß an der Leine hielt, dürfte eine der Fragen sein, die das Gericht klären muss, sollte es zur Anklage kommen.

Bisher noch nicht Gegenstand der Ermittlungen sei die Frage, inwieweit der eigentliche Hundehalter fahrlässig handelte, sagt Bettina Jörg auf Nachfrage. Er hatte seine Amstaff-Terrier-Mischung nicht als Listenhund am Wohnort in Beilstein angemeldet und damit keinen Wesenstest absolviert – was zum Tragen eines Maulkorbs hätte führen können. Laut Polizei stand im Heimtier-Ausweis nur, dass er ein gestromter Mischling sei – weshalb der Hundehalter möglicherweise selbst nicht wusste, dass er einen Kampfhund besaß. Die Polizei hatte unmittelbar nach dem Biss angegeben, dass sich der Hund nachher „vollkommen zutraulich und frei von Aggressionen“ verhalten habe.

Das Opfer der Attacke, der kleine Yunus, hat inzwischen seine vierte Operation hinter sich, teilt die Gemeinde Oberstenfeld auf Anfrage mit. „Der Vorfall hat das Leben von Yunus und seiner Familie von einer Sekunde auf die andere verändert“, sagt der Bürgermeister Markus Kleemann. Die Situation habe sich zuletzt kaum verändert: Zur Zeit sei Yunus zu Hause, er müsse regelmäßig zur Kontrolle ins Krankenhaus. Auch die Ärzte wüssten nicht, wie viele Operationen ihm noch bevorstehen. Mit der Logopädie-Therapie konnte laut Kleemann bereits begonnen werden. Unklar sei allerdings, wann er wieder in den Kindergarten könne, denn aufgrund der Infektionsgefahr sei dies im Moment immer noch nicht möglich.

In der Gemeinde hatte sich unmittelbar nach dem Unglück eine Gruppe gebildet, die Spenden für die Familie sammelte. So konnten unter anderem 9000 Euro für Operationen generiert werden. Online auf www.gofundme.com/f/hilfe-fur-yunus kann weiterhin geholfen werden.