Wenn Familienmitglieder sterben, wollen viele Angehörige sie in ihrer Nähe bestatten. Foto: Patricia Sigerist

EIn Sohn wollte seine Mutter bei sich in Murr beerdigen lassen, aber die Friedhofssatzung sieht dies nicht vor.

Murr - Die Gefühlswelt von Arno Fuchs schwankt zwischen Enttäuschung, Unverständnis und Wut. Und das in einer Zeit, in der die Trauer über den Tod seiner Mutter schon belastet. Am vergangenen Montag wurde Dorothea Fuchs auf dem Friedhof in Mundelshem beigesetzt. In jener Gemeinde, in der die Verstorbene zuletzt im Pflegeheim untergebracht gewesen ist.

Sohn und Schwiegertochter sind im Jahr 2004 nach Murr gezogen und wollten die Angehörige auch in Murr beerdigen lassen. Doch Bürgermeister Torsten Bartzsch erteilte dem Ehepaar eine Absage: Da Dorothea Fuchs nie in Murr wohnhaft war, sei es nicht möglich, dass sie in Murr bestattet werde, schrieb der Rathauschef Arno und Monika Fuchs in einem Brief. Laut der örtlichen Friedhofsordnung dienen die beiden Friedhöfe der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner beziehungsweise für in Murr verstorbener oder tot aufgefundener Personen ohne Wohnsitz, so Bartzschs Hinweis. Darüber hinaus für Verstorbene, für die ein Wahlgrab zur Verfügung steht, oder für Personen, die einmal in der Gemeinde gelebt haben und nur wegen einem vorübergehenden Aufenthalt in einer auswärtigen Pflege- oder Alteneinrichtung nicht mehr in Murr wohnhaft sind.

Vor allem die letzte Einschränkung trifft Arno Fuchs besonders hart. „Als wir 2004 nach Murr gezogen sind, haben wir uns bereits vorsorglich erkundigt, welche Schritte wir einleiten müssen, wenn meine Mutter, die damals in Ammerbuch bei Tübingen lebte, pflegebedürftig werden sollte, damit sie hier einen Platz im Pflegeheim in Murr erhalten kann“, erzählt Fuchs. „Damals hieß es, wir müssen nichts veranlassen. Trotz allem haben wir uns auf die Warteliste des Kleeblattes in Murr setzen lassen.“ Doch als es dann so weit gewesen ist, habe es keinen Platz gegeben. „Somit waren wir gezwungen, uns nach einer anderen Einrichtung umzuschauen.“ Den Wunsch seiner Mutter, sie in Familiennähe begraben zu lassen, könne er ihr nun nicht erfüllen, obwohl es möglich sein könnte, sagt der Sohn verbittert und verweist auf einen Zusatz in Paragraf 1 der Murrer Friedhofsordnung, der seiner Meinung nach greifen hätte können. Denn dort steht geschrieben, dass die Gemeinde in besonderen Fällen eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen könne. Also Angehörige wie seine Mutter, die nicht in Murr gelebt haben.

Ein Wunsch, der von Auswärtigen oder Angehörigen, die in Murr leben, immer wieder an die Kommune herangetragen wird, erklärt Bürgermeister Torsten Bartzsch im Gespräch mit unserer Zeitung. „Deshalb hat sich der Gemeinderat 2016 auch nochmal mit dieser Frage beschäftigt und entschieden, den Paragrafen streng auszulegen und keine Ausnahmen zuzulassen.“ Eine Entscheidung, hinter der der Rathauschef nach wie vor steht. „Irgendwo muss man eine Grenze ziehen“, betont Bartzsch.

Kapazitätsprobleme auf den beiden Friedhöfen seien jedenfalls nicht der Grund für die Regelung. „Sie rührt einfach daher, dass nach Paragraf 10 der Gemeindeordnung öffentliche Einrichtungen grundsätzlich nur für die Einwohner der Gemeinde gedacht sind und nicht für Auswärtige. Und diese Regelung legen wir eben streng aus.“ Was laut Bartzsch auch ein Vorteil sein könne, denn wenn es keine Ausnahmen gebe, würden alle Fälle gleich behandelt werden. Und das sei gerade in einem sensiblen Bereich wichtig. Wobei, schränkt der Verwaltungschef ein, ein besonderer Fall sein könne, wenn ein Kind beispielsweise zum Studium in eine andere Stadt ziehe und dort sterbe. Dann wäre eine Bestattung im Heimatort sicher möglich. Was den konkreten Fall der Familie Fuchs angehe, so habe die Verstorbene in Mundelsheim gelebt. „Also ist eine Bestattung in Mundelsheim möglich, was von Murr aus auch auf kurzem Weg erreichbar ist.“

Für Arno Fuchs und seine Frau stellt sich die Sache anders dar: „Die öffentliche Ordnung hält vor der Menschlichkeit Einzug“, sagt der Murrer.

Hier geht es zu Karin Götz' Blickwinkel zum Thema.