Ein Mundelsheimer steht wegen zweifachen Mordes vor Gericht. Foto: dpa

Der angeklagte Mundelsheimer ist laut Gutachter schuldfähig.

Mundelsheim - Die Mutter der ermordeten Frau, die zugleich um ihre ebenfalls getötete Enkelin trauert, verließ am Dienstag den Saal im Landgericht Stuttgart, bevor die Gerichtsmedizinerin Adina Schweickhardt ihr Gutachten abgab. Der Vater und Opa blieb da und schaute immer wieder hinüber zum mutmaßlichen Mörder. Dieser betrachtete auf dem Laptop seines Verteidigers eingehend die Bilder der Obduktionen. Der 36-Jährige aus Mundelsheim hat gestanden, am 21. Juni des vergangenen Jahres in Allmersbach im Tal nach einem Streit erst seine 41-jährige Ex-Freundin und dann deren schlafende neunjährige Tochter mit Schlägen auf den Kopf und Schnitten durch die Kehle ermordet zu haben. Danach soll er zu seiner Noch-Ehefrau in Gaildorf gefahren sein, um sie ebenfalls zu töten. Er brachte sein Vorhaben aber nicht zu Ende. Als Todesursache gab die Gerichtsmedizinerin bei beiden Opfern ein Verbluten durch die Schnitte am Hals an. Vor allem die 41-Jährige hätte die Schläge auf den Kopf wohl überleben können. Adina Schweickhardt fand an der Leiche Spuren eines Abwehrkampfes. Der Todeskampf dauerte aber wohl nur wenige Minuten, wie der Richter zusammenfasste. Die Tochter war laut Schweickhardt durch den Schlag auf den Kopf, der sie im Schlaf traf, ohnmächtig und habe das Messer nicht mehr gespürt. Ausgesagt hat auch der forensische Psychiater Peter Winckler. Der Gutachter, der mehrfach im Gefängnis mit dem Angeklagten sprach, soll vor allem die Frage nach dessen Schuldfähigkeit klären. Der 36-Jährige hatte sich gegenüber Winckler und im Prozess als steuerungsunfähig beschrieben, er habe im Alkoholrausch und im Affekt gehandelt, wie „fremdgesteuert“. Alle Kriterien, die für eine Schuldunfähigkeit sprechen könnten, verneint Winckler aber. Auch wenn der Angeklagte sich wegen einer sprunghaften Denk- und Redeweise im „Grenzbereich einer formalen Denkstörung“ bewege und es in seiner Familie vermehrt Fälle psychischer Krankheiten gab, diagnostizierte der Gutachter keine klinische Störung. Selbst wenn er laut der Aussage einer Schwester, die Winckler zitierte, eine schwierige Kindheit mit einem strengen Vater gehabt habe, habe er doch eine psychisch „unauffällige Biografie“. Winckler attestiert dem Beschuldigten eine ausgeprägte Ich-Bezogenheit, einen Mangel an Empathie und sozialem Gespür, an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide er aber nicht. Die Menge an getrunkenem Alkohol reiche nicht aus, um von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zu sprechen. Winckler kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht im Affekt handelte. In dem Streit, der dem Mord voranging, sei es nicht zu einer heftigen Kränkung gekommen, die als Auslöser infrage käme. Auch habe der mutmaßliche Täter im Lauf der Tatnacht immer wieder Zeit gehabt, in seinem Verhalten eine andere Richtung einzuschlagen. Er habe nicht spontan auf die Opfer eingeschlagen, sondern habe aus seinem Auto ein Kantholz geholt, mit dem er Mutter und Tochter dann niederstreckte. „Es gibt keinen Hauch eines Erklärungsansatzes“, sagte Winckler über ein mögliches Motiv der Tat.