Pflichtstoff für jeden Autofahrer: ein einwandfreier Verbandkasten. Das Erste-Hilfe-Material muss so verpackt sein, dass es vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist. Foto: brozova - stock.adobe.com

Ins Auto gehört ein Verbandkasten mit einwandfreiem Material. Auch Pflaster, Handschuhe und Mullbinden haben ein Verfalldatum. Diese Punkte muss man beachten.

Stuttgart - Pflaster, Finger-, Fingerkuppen- und Wundschnellverbände sind nur ein paar Dinge, die im Kfz-Verbandkasten vorgeschrieben sind. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Kraftfahrzeuge „das Mitführen von Erste-Hilfe-Material“ vorgeschrieben. Das sogenannte Normblatt DIN 13164 gibt vor, was ansonsten noch hineingehört: Verbandpäckchen und -tücher, Fixierbinden, eine Rettungsdecke, Kompressen, Dreieck- und Feuchttuch, eine Verbandkastenschere, medizinische Handschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre und ein Inhaltsverzeichnis.

Auch die Anzahl der jeweiligen „Hilfsmittel“ sind vorgeschrieben. So reicht ein einzige Rettungsdecke, während es zum Beispiel sechs Kompressen oder vier Paar Handschuhe sein müssen. Ausgenommen von der „Mitführpflicht“ sind Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben. Das Erste-Hilfe-Material muss so verpackt sein, dass es vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist.

Plakette trotz veraltetem Verbandkasten

Kfz-Verbandkästen fristen oft unbeachtet ihr Dasein – bis zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung. Manchmal sind sie älter als das Auto oder noch nie ausgepackt worden. Für den Tüv ist ein fehlender Verbandkasten ein nur leichter Mangel. Die Plakette wird deswegen nicht verweigert. Und auch das Verwarnungsgeld von der Polizei bei fehlendem oder veraltetem Verbandkasten hält sich in Grenzen: Fünf Euro kostet es beim ersten Mal.

Lesen Sie hierzu auch: Verbandkasten im Auto abgelaufen

Der äußere Eindruck kann täuschen: Ein unbenutzter Verbandkasten, der zum ersten Mal geöffnet wird, sieht meist noch sehr gut aus. Dabei machen gerade die extremen Temperaturschwankungen in einem Auto sowie Feuchtigkeit im Winter, gegebenenfalls auch – bei unsachgemäßer Lagerung – direkte Sonneneinstrahlung der Schutzverpackung und dem Erste-Hilfe-Material zu schaffen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hin. Als Maßstab, ob die Sachen noch brauchbar sind (zumindest bei den keimfrei verpackten Stücken), gilt der Aufdruck mit dem Verfalldatum. Ist es überschritten, so ist die Garantie des Herstellers für die Sterilität der Kompressen und Verbände verfallen. Alle „abgelaufenen“ Produkte im Verbandkasten müssen sofort ersetzt werden. Achtung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Garant für einwandfreies Material, das bei unsachgemäßer Lagerung schon vor Ablauf des Verfalldatums unbrauchbar sein kann.

Lesen Sie auch: Erste Hilfe in ihrer reinsten Form

Die Haltbar- und Verwendbarkeit der Artikel im Kfz-Verbandkasten sind sehr wichtig. Elastische Mullbinden verlieren an Spannkraft und verspröden, die Klebestreifen der Pflasterschnellverbände büßen ihre Klebekraft ein, die Einmalhandschuhe werden rissig und durchlässig und gewährleisten keinen ausreichenden Schutz mehr.

Abgelaufene Verbandkästen kann man spenden

Folgende Faustregeln sollten beachtet werden: Verbandstoffe mit CE-Kennzeichnung mit abgelaufenem Verfalldatum müssen sofort ausgetauscht werden. Alle sterilen Verbandstoffe mit beschädigter Verpackung sind sofort zu ersetzen. Wer sehr unsicher ist, ob der Verbandkasten im Auto noch in Ordnung ist, der sollte sich zur Sicherheit lieber einen neuen kaufen.

Abgelaufene Produkte aus dem Verbandkasten werden übrigens von einigen Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen (zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz oder von den Johannitern) gerne angenommen, um sie bei der Aus- und Weiterbildung einzusetzen.