Bei der anstehenden Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart könnte ein möglicherweise richtungsweisender Satzungsänderungsantrag auf der Tagesordnung stehen. Foto: Baumann

Beim VfB Stuttgart ist im Vorfeld der geplanten Mitgliederversammlung ein Antrag auf Änderung der Vereinssatzung eingegangen – der weitreichende Änderungen zur Folge haben könnte.

Stuttgart - Dass die aktuelle Vereinssatzung des VfB Stuttgart einer Überarbeitung bedarf, hat man beim Club mit dem Brustring schon eine ganze Weile auf dem Schirm. Man hat daher eine Projektgruppe unter der Führung von Rainer Weninger gebildet, die sich diesem Thema annimmt. Weninger ist Mitglied des Vereinsbeirats. Ron Merz ist allerdings nicht darunter.

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Dies hält das langjährige Mitglied aber nicht davon ab, sich für eine Verbesserung der Satzung einzusetzen. Merz, der einen VfB-Blog mit begleitendem Podcast betreibt, hat daher einen Weg gewählt, wie er jedem Mitglied des Clubs zusteht. Er hat einen Antrag auf Änderung der Satzung erarbeitet und frist- und formgerecht eingereicht. Diesen Vorgang hat er öffentlich gemacht und will ihn „mit der mir möglichen Transparenz begleiten.“

Das soll der Antrag bezwecken

Merz´ Antrag will erreichen, dass zukünftig niemand, der bereits dem Präsidium oder dem Vereinsbeirat des e. V. angehört, eine „ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG und deren Tochtergesellschaften ausüben“ darf. Ergänzt werden soll dieser Unterpunkt im Abschnitt 3, Paragraf 12 der Satzung. Ausgenommen davon sein soll eine „Vertretung des e.V. im Aufsichtsrat der AG durch Mitglieder des Präsidiums“, wie es aktuell durch Präsident Claus Vogt der Fall ist.

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Die Begründung liefert der Blogger gleich mit. Aus seiner Sicht müssen die Interessen der Mitglieder des e.V., die Mehrheitseigentümer der VfB AG sind, gewahrt werden und der Verein in der Lage sein, die Interessen seiner Mitglieder „gegenüber der AG entsprechend durchzusetzen.“ Daher sei es unabdingbar, dass es in den Organen und Gremien keine „Abhängigkeiten zwischen Funktionen oder Tätigkeiten für sowohl den e.V. als auch die AG“ gebe. „Im Falle der Bekleidung mehrerer Ämter oder Funktionen in Verein und AG besteht die Gefahr, dass Interessenkonflikte entstehen, da im Verein von Personen Entscheidungen getroffen werden müssen, die wiederum direkten Einfluss auf deren Arbeit in der AG haben könnten“, heißt es weiter.

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Merz´ Ansinnen ist klar. Der Antrag soll verhindern, dass die Einflussnahme der Mitglieder auf das Geschehen rund um den Club weiter schwindet und er zielt auch darauf ab, dass einer möglichen Ämterhäufung ein Riegel vorgeschoben werden kann. Zu Konstellationen wie der aktuellen, in der Rainer Mutschler als Präsidiumsmitglied des e.V. fungiert und gleichzeitig als administrativer Direktor des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) Angestellter der VfB AG ist, könnte es dann nicht mehr kommen. Dies ist Merz bewusst, wenngleich er betont, „dass sich dieser Antrag keinesfalls gegen bestimmte Personen in Verein und AG richtet, sondern ein aus meiner Sicht grundsätzliches Defizit in der Satzung zur Stärkung des e.V. behoben werden soll.“

Antrag birgt jede Menge Zündstoff

Pikant: Würde dem Antrag stattgegeben, muss Mutschler entweder seinen Präsidiumsposten aufgeben oder den Job im NLZ. Sollte er sich für Ersteres entscheiden, könnte das die Machtverhältnisse im Präsidium, dem aktuell Mutschler, Vogt und Bernd Gaiser angehören, entsprechend verschieben. Noch mehr Zündstoff bekommt der Antrag aber dadurch, dass er, sollten die Mitglieder ihn durch ihr Votum annehmen, das Streben Thomas Hitzlspergers komplett torpedieren könnte.

Der aktuelle Vorstandsvorsitzende der AG hat öffentlich gemacht, sich neben Claus Vogt und zwei weiteren Personen um eine Kandidatur um das Präsidentenamt beworben zu haben. Hitzlsperger hat daher frist- und formgerecht seine Bewerbung für das Amt beim Vereinsbeirat eingereicht. Kommt der Satzungsänderungsantrag durch, kann Hitzlsperger – so er denn vom Vereinsbeirat als Kandidat vorgeschlagen wird – gar nicht Präsident werden. Daher hat Merz auch beantragt, dass die Abstimmung über die Satzungsänderung vor den anstehenden Wahlen bei der auf den 18. März angesetzten Mitgliederversammlung stattfinden soll und dann auch „unmittelbar wirksam“ wird.

So geht es jetzt weiter

Der Antrag liegt nun zur Prüfung beim Vereinsbeirat. „Ich möchte, dass sich der Club mit dem ganzen Thema auseinandersetzen muss. Das soll so auch in die Überlegungen des Vereinsbeirats, wer überhaupt zur Wahl stehen wird, entsprechend einfließen“, sagt Merz. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, trifft letztlich das Präsidium.