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Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 1

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 1

4. Jahrhundert v. Chr. Platon setzt sich in der „Politeia“ (Staat/Staatswesen) mit der Frage auseinander, welche Folgewirkungen der in Familien vererbte Besitz für die gesellschaftliche Gerechtigkeit mit sich bringt, und in den „Nomoi“ (Gesetze) befasst er sich intensiv mit der Bedeutung von Erziehung für die Gesellschaft.

453 v. Chr. kam es in der Römischen Republik zu einer zusammenfassenden Regelung (Kodifizierung) des Rechtsgebietes Familie.

533 n. Chr. Die „Zwölf-Tafel-Gesetzgebung“ wird in neu strukturierter und ergänzter Form verabschiedet. Ihr viertes Buch war dem Familienrecht gewidmet. Es enthielt konkrete Vorschriften zur Regelung menschlichen Zusammenlebens, markierte den gesellschaftlichen Standort und die Bedeutung der Familie und definierte deren interne Struktur und Machtverteilung. Insbesondere die Durchsetzung des Christentums trug zur weiteren Entwicklung von verbindlichen Vorstellungen und Vorschriften über Ehe und Familie bei. Das Zusammenleben der Partner wurde durch sie zunehmend in bestimmte, rechtlich festgelegte Bahnen gelenkt. Bei der Missionierung der germanischen Stämme fand man Raubehe, Muntgewalt (das heißt, die Frau unterstand ihrem Vater, ihrem Ehemann oder dem ältesten männlichem Verwandten) sowie Mehrehen vor. Die Kirche setzte dagegen: Inzestverbote, Zölibat, Monogamie, die Unauflösbarkeit der Ehe und ihren Status als Sakrament sowie die Einführung eines einheitlichen kirchlichen Rechts.

ab 1517 Reformation – Führende Reformatoren wenden sich gegen den Sakramentcharakter der Ehe, gleichzeitig wurden Forderungen danach laut, dass Ehe- und Familienbelange außer durch die Kirche auch durch den Staat geregelt werden sollten. Das veranschaulich auch der von Martin Luther formulierte „contractus mixtus“ (parallele staatliche und kirchliche Eheschließung). Im Anschluss an die Reformation wurde damit begonnen, neben das kirchliche auch ein weltliches Eherecht zu setzen, und im Anschluss an das Konzil von Trient (1545 bis 1563) wurde die staatliche Eheschließung vorangebracht, was in die Einführung der obligatorischen Zivilehe mündete. Gleichzeitig entwickelte sich ein breites Schrifttum, in dem in Ehepredigten, Ehezuchten und Tugendspiegeln Maßstäbe für die idealen ehelichen und familialen Verhaltensweisen beschrieben wurden.