1990 passte die Regierung das Kindergeld an. Foto: dpa (Archiv)

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 8

Familienpolitik im Laufe der Zeit – Folge 8

1990 Anpassung des Kindergeldes: Erstes Kind: 50 DM, 100 bis 130 DM für das zweite Kind, 140 bis 220 DM für das dritte und weitere Kinder

1990 Anhebung des Kinderfreibetrages auf 3024 DM

1990 Existenzminimum-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die fehlende Steuergerechtigkeit für Familien und fordert, den lebensnotwendigen Mindestbedarf für Kinder nicht zu besteuern.

1990 „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not“: Gründung per Einigungsvertrag mit Dauer von Oktober 1990 bis 1992 zur wirtschaftlichen Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen in den neuen Bundesländern. 1993 Überleitung in die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

1990 Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz: Das Gesetz stärkt Unterstützungs- und Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien und löst das an Kontrolle und Eingriff orientierte Jugendwohlfahrtsgesetz ab.

1991 – 1994 Hannelore Rönsch (CDU) Bundesministerin für Familie und Senioren

1992 Trümmerfrauenurteil: Das Bundesverfassungsgericht kritisiert aufgrund der Klage einer ehemaligen „Trümmerfrau“ die Benachteiligung von Familien bei der Altersvorsorge und fordert eine bessere Anerkennung der Erziehungsarbeit im Rentensystem.

1992 Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention

1992 Ausweitung der Pflegetage für Eltern: Die Freistellung für Eltern eines kranken Kindes wird von fünf auf zehn Tage erhöht.

1992 Einführung des Pflegepauschalbetrages: 1800 DM für Pflegepersonen

1992 Erhöhung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung. Pro Kind werden drei Jahre anerkannt.

1992 Erhöhung des Kindergeldzuschlages: 65 DM

1992 Anpassung des Erstkindergeldes: 70 DM für das erste Kind, in den neuen Bundesländern 1991 schon auf 65 DM.

1993 Anpassung des Unterhaltsvorschussgesetzes: Die maximale Altersgrenze und Zahlungsdauer werden angehoben. Die Zahlung wird bis zu 72 Monate und bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt.

1993 Namensänderungsgesetz: Regelung der Wahl eines Familiennamens und des Geburtsnamens von Kindern bei unterschiedlichen Namen der Eltern.

1994 - 1998 Claudia Nolte (CDU) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

1994 Internationales Jahr der Familie: Der 15. Mai wird von den Vereinten Nationen zum regelmäßigen Internationalen Tag der Familie benannt.

1994 Grundgesetzänderung (Art. 3): Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird zum Staatsziel.

1994 Zweites Gleichberechtigungsgesetz: Verbesserung der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundesverwaltung; Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes für Frauen und Männer am Arbeitsplatz; Schutz aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine verbesserte Repräsentanz von Frauen in den verschiedenen Gremien.

1994 Änderungen beim Kindergeld: Generelle Berücksichtigung der Einkommen von Kindern ab 16 Jahren bei der Kindergeldzahlung. Hinzu kommt noch die Einführung einer zusätzlichen Einkommensgrenze für Hochverdienende.