Das Gebäude, in der früher einmal eine Tierarztpraxis war, soll abgerissen werden. Foto: Werner Kuhnle

Das Haus Lerchenstraße 14 soll abgerissen werden. Auf dem Areal am südöstlichen Ende der Schillerstadt sollen dann drei Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohneinheiten, Tiefgarage und Kinderspielplatz entstehen.

Marbach - Ein sinnvolles Projekt der Nachverdichtung nannte Bürgermeister Jan Trost das geplante Bauprojekt in der Lerchenstraße. Bereits im Jahr 2014 hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) einen Bauantrag auf dem Tisch. Damals wollte ein Bauträger zusammen mit dem Eigentümer des Gebäudes 14 und des dazugehörigen Areals zwei Mehrfamilienhäuser bauen. Der Ausschuss genehmigte den Antrag – inklusive einiger Befreiungen wie etwa der Traufhöhe oder der Dachneigung. Als in Verwaltung und Gemeinderat dann Überlegungen für die Entwicklung des Neubaugebietes „Affalterbacher Straße/Kreuzäcker“ reiften und für das zwölf Hektar große Areal, das auch das Baugrundstück in der Lerchenstraße beinhaltet, ein städtebaulicher Entwurf erstellt und vom Ratsgremium genehmigt wurde, legten Bauträger und Eigentümer das Bauvorhaben Lerchenstraße 14 erst einmal auf Eis. „Man wusste einfach nicht, ob dann alles zusammenpasst“, erklärt Stadtplaner Ralf Lobert im Gespräch mit unserer Zeitung.

Ist eine Baugenehmigung erteilt, muss innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen werden, sonst läuft sie aus. Und genau dieser Fall trat ein, denn das Thema Kreuzäcker zog sich in die Länge. Bis heute ist nicht klar, wann und ob das Neubaugebiet Richtung Affalterbach überhaupt entsteht. „Der Bauträger und die Eigentümer wollen aber nicht ewig zuwarten und haben den Ball jetzt wieder aufgenommen“, erklärt Lobert.

Die Mitglieder im Ausschuss für Umwelt und Technik haben die entsprechende Bauvoranfrage in ihrer Sitzung am Donnerstag behandelt. Lobert rechnet damit, dass das Baugesuch noch in diesem Jahr eingereicht wird, damit 2021 mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann. Die Bauvoranfrage orientiert sich in Kubatur und Formensprache an dem städtebaulichen Entwurf zum geplanten Neubaugebiet Kreuzäcker aus dem Jahr 2015. Lobert: „Wenn das Neubaugebiet also irgendwann kommt, dann passt es dazu. Wenn es nicht kommt, dann kann das Gebäudeensemble aber auch für sich stehen.“

Anders als noch vor sechs Jahren sind jetzt drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten geplant. Vorgesehen sind sie sowohl als Miet- als auch als Eigentumswohnungen. Die Gebäude haben dazu hin ihren Charakter durch die Dachform verändert. 2014 waren die beiden Häuser mit 45 Grad steilen Dächern geplant, jetzt sehen die Entwürfe Flachdächer vor. „Das passt auch von der Entwässerung besser“, so Lobert.

Im Innenbereich des Ensembles, das aus einem längeren Gebäude und zwei eher quadratischen Gebäuden besteht, ist ein kleiner Kinderspielplatz geplant. Ihre Fahrzeuge sollen die künftigen Bewohner in einer Tiefgarage parken können, die unter allen drei Häusern liegt.

Die Verwaltung plädierte in der Sitzung für das Erteilen der erforderlichen Befreiungen: Unter anderem werden die Baugrenzen in alle Himmelsrichtungen um zwischen sechs und 10,5 Meter überschritten, statt mit Satteldach wird mit Flachdach geplant und es entstehen drei statt zwei Geschosse. Die Befreiungen seien vertretbar – unter anderem, weil die nördlich angrenzenden Mehrfamilienhäuser in der Theodor-Heuss-Straße eine vergleichbare Firsthöhe hätten, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Das Grundstück liegt etwas versteckt und wird nicht so richtig wahrgenommen“, betont Lobert.

Die Ausschussmitglieder sahen es ähnlich. „Hier entsteht ein Prototyp, was den städtebaulichen Entwurf für das Neubaugebiet angeht – das ist eine Chance“, erklärte CDU-Rat Jochen Biesinger. „Wir verbauen uns da nichts und bekommen mit 29 Wohneinheiten in guter Lage und in direkter Nähe zu Kindergarten und Sportstätten eine willkommene Nachverdichtung.“ Die Befreiungen seien kein Pappenstiel, doch 29 Einheiten seien es auch nicht und der Wohnraum, der entstehe, werde gebraucht, signalisierte auch Ernst Morlock (SPD) Zustimmung. Einig war sich die Runde jedoch in einem Punkt: Der Bauherr sollte auch das Thema bezahlbarer Wohnraum umsetzen. Puls-Rat Hendrik Lüdke pochte auf eine Verpflichtung, doch Lobert stellte klar, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe dafür habe. Bürgermeister Jan Trost sicherte aber zu, dass die Verwaltung an das soziale Gewissen des Bauherren erinnern werde.