Ladeninhaber haben auch in Sachen Masken das Hausrecht. Foto: (dpa/Sina Schuldt)

Polizei, Busunternehmen, Landratsamt und ein Arzt sprechen von Einzelfällen.

Marbach - Dass Menschen in Marbach sich weigern, beim Betreten von Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen eine Maske zu tragen, komme nur selten vor, sagt Andreas Mistele, der stellvertretende Leiter des Polizeireviers. „Es handelt sich um Einzelfälle und in der Regel um dieselben Personen.“ Aufgabe der Polizei sei es, das Hausrecht des Ladeninhabers durchzusetzen. Das habe man in Marbach bisher nur einmal tun müssen, im übrigen Revier gar nicht.

Das regionale Busunternehmen FMO berichtet ebenfalls nur von Einzelfällen, in denen sich die Kunden bewusst und trotz wiederholter Hinweise weigerten, eine Maske zu tragen. Man begrüße die avisierten Kontrollen der Polizei im Interesse des Schutzes aller Fahrgäste.

Wer keine Maske trägt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder werden vom Landratsamt oder großen Kreisstädten verhängt. Im Fall öffentlicher Verkehrsmittel verhängt das Landratsamt „bei einsichtigen Ersttätern“ 100 Euro Strafe, im Fall von Geschäften und anderen öffentlichen Gebäuden 30 Euro. Möglich sind Bußgelder bis zu 250 Euro.

Eine Corona-Sprechstunde bietet in Marbach Dr. David Strodtbeck an. Selbst Patienten aus Stuttgart oder Waiblingen suchen sie auf. „Die Nachfrage nach Attesten, um keine Maske tragen zu müssen, ist gering“, schildert er. Zu Beginn der Pflicht habe es mehr Fragen gegeben. „Ein, zwei Atteste habe ich auch ausgestellt.“ Gerechtfertigt sei das etwa bei starkem Asthma, chronischer Bronchitis oder einer Herzkrankheit. Wer wegen Angst oder Panik anfragte, bekam kein Attest. „Solche Fälle sind einfach schwer zu begründen“, sagt Strodtbeck, der „klarer Befürworter“ der Maskenregelung ist. Es sei auch offensichtlich, dass Länder mit Pflicht besser durch die Krise kämen. Wichtig sei Aufklärung. Wer keine Maske tragen muss, sei Risikopatient. „Ein zweischneidiges Schwert.“

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