Wer sich nicht piksen lassen will, darf bald nicht mehr in den Kindergarten aufgenommen werden. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Vorgabe zur Masernimpfung in Kindergärten greift ab März. Die Stadt Marbach sieht diesbezüglich jedoch noch einige offene Fragen.

Marbach - Im November wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen, am 20. Dezember vom Bundesrat gebilligt, am 1. März soll sie dann in Kraft treten: die Masernimpfpflicht, unter anderem für Kindergartenkinder, Schüler und alle, die die Heranwachsenden beruflich begleiten. Allerdings fragt man sich in Marbach, wie das Ganze konkret umgesetzt werden soll – und hofft, dass die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg bei der Handhabung eine gemeinsame Linie fahren.

Dass eine gewisse Unsicherheit bei dem Thema vorherrscht und noch einige Fragen offen sind, signalisierten der Bürgermeister Jan Trost und die Kindergartenfachberaterin Elke Vogelsang-Haase jetzt im Gemeinderat auf Nachfrage von Hendrik Lüdke. Der Puls-Mann hatte sich erkundigt, wie man konkret mit Ausscherern umzugehen gedenke. Im Hinblick auf die Kinder sei der Fall noch recht klar, meinte Vogelsang-Haase. Man dürfe wohl tatsächlich ab 1. März keine Mädchen und Jungen mehr in den städtischen Häusern aufnehmen, die nicht geimpft wurden. „Für uns ist aber die Frage, was wir machen, wenn sich eine Erzieherin nicht impfen lassen will“, gab sie zu bedenken. Außerdem werde das Präparat gegen Masern offenbar meist als Dreier-Kombi in Verbindung mit anderen Gegenstoffen gespritzt. Somit sei unklar, ob man die zusätzlichen Mittel akzeptieren müsse oder nicht. „Das wird eine große Herausforderung sein, und wir stehen ziemlich bedröppelt da“, resümierte Vogelsang-Haase. Zumal man als Sonderfall auch Personen berücksichtigen müsse, die die Krankheit schon durchgemacht hätten und damit immun seien, wie Hendrik Lüdke betonte. Jan Trost erinnerte darüber hinaus daran, dass Kinder auch die Verpflichtung hätten, eine Schule zu besuchen. Daraus entstehe wiederum der Konflikt, welche Vorgabe im Zweifelsfall die andere übertrumpfe.

All diese Dinge möchte der Rathauschef nicht in Form eines Marbacher Sonderkurses anpacken, sondern mit einer einheitlichen Linie unter den Kommunen. „Wir werden uns mit dem Landkreis abstimmen“, kündigte er an. Schließlich ergebe es keinen Sinn, wenn die Stadt A so und die Gemeinde B zwei Kilometer weiter ganz anders verfahre. „Ich habe das zwar noch nicht mit den Bürgermeisterkollegen besprochen. Wir brauchen aber eine einheitliche Marschroute“, findet er.

Die kann das Landratsamt Ludwigsburg aber nur in einem gewissen Maße vorgeben. „Empfehlungen stehen uns nur sehr bedingt zu“, betont Caren Sprinkart. Die Pressesprecherin der Behörde verweist darauf, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt. Man erwarte aber weitere Hinweise und Erklärungen zu dem Themenkomplex von den zuständigen Ministerien. „Eine Infoveranstaltung soll am 27. Februar im Sozialministerium stattfinden“, erklärt Sprinkart. Für die Träger und Leitungen von Schulen und Kindergärten sei dann wiederum am 9. März vom Kreishaus aus ein Termin mit dem Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha geplant, bei dem es um die Masernimpfpflicht gehe.

Das Prozedere für den Fall, dass jemand sich nicht piksen lassen will, ist aber auch jetzt schon ziemlich klar geregelt – zumindest auf dem Papier. „Wer keinen Nachweis über die Impfung oder den Immunstatus vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut noch in diesen tätig werden“, stellt die Pressesprecherin vom Landratsamt klar. Werde der Nachweis nicht vorgelegt, müsse die jeweilige Leitung unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Dieses könne den Impfverweigerer zur Beratung einladen. Fruchtet auch das nicht, begingen Eltern beziehungsweise Betreuer „künftig eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen“, erläutert Caren Sprinkart. „Unabhängig davon kann das Gesundheitsamt jeweils im Einzelfall entscheiden, ob nach Ablauf einer angemessenen Frist Tätigkeits- oder Betretensverbote ausgesprochen werden“, ergänzt das Bundesgesundheitsministerium.

Allerdings: Schüler können nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Denn die gesetzliche Schulpflicht wiege höher als die Vorgabe, sich impfen zu lassen, konstatiert Caren Sprinkart. Grundsätzlich muss der Nachweis, etwas gegen die Masern unternommen zu haben, aber auch dann erbracht werden, wenn ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage fest.