Die Bilder wurden auf einem File-Hosting-Dienst hochgeladen. Foto: dpa/Silas Stein

Das Amtsgericht Marbach hat einen 57-jährigen Mann verurteilt, der hunderte von Fotos und Videos auf seinem PC gespeichert hatte.

Dem Mann mit Brille und raspelkurzen Haaren auf der Anklagebank des Marbacher Amtsgerichts sind die Fragen des Vorsitzenden Richters Ulf Hiestermann sichtbar unangenehm. Er zögert lange, antwortet stockend auf die Frage, ob er eine Neigung zu Kinderpornografie habe: „Nein, es war eine Dummheit von mir, aber ich kann damit wieder aufhören.“ Doch daran haben Hiestermann und Staatsanwältin Lisa Faber-Dietrich berechtigte Zweifel: Es ist harter Stoff, den die Polizei bei einer Durchsuchung auf dem PC des Mannes und einer externen Festplatte gefunden haben.

Die Hinweise kamen aus den USA

Rund 400 Bilder und gut 100 Videos mit kinderpornografischem Material hatte sich der Marbacher abgespeichert. Das Spektrum reichte von sexuellem Posieren von Kindern unter 14 Jahren bis zu sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sowie Kindern untereinander. Die Anklage umfasste nur 50 davon. Auf die Spur des Mannes gekommen waren die Ermittlungsbehörden durch Hinweise aus den USA, wo Provider kinder- und jugendpornografische Darstellungen bei den Behörden melden müssen. Das Landeskriminalamt ermittelte über die IP-Adresse den Wohnort des Mannes.

Sorgen machte Hiestermann vor allem die Fülle der Bilder: „Das sieht nicht nach einer zufälligen Suche aus, bei der mal eine kinderpornografische Datei dabei ist, sondern nach einer gezielten Sammlung.“ Ob die Bilder nur der Angeklagte gesehen hat oder noch andere, ließ sich nicht ermitteln. „Wir konnten nur feststellen, dass die Bilder auf dem File-Hosting-Dienst One Drive hochgeladen wurden, nicht aber, ob sie geteilt oder weitergeleitet wurden“, erläuterte ein Polizeibeamter im Zeugenstand.

Eine Therapie ist verpflichtend

Das Schöffengericht verurteile den Produktionshelfer, der nach eigenen Angaben sehr zurückgezogen lebt und keine Partnerin hat, schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. „Das war eine große und schwerwiegende Straftat und keine persönliche Angelegenheit hinter verschlossenen Türen“, so Hiestermann in Richtung des Marbachers. Wer solche Bilder und Videos nachfrage, sorge damit für ein entsprechendes Angebot.

Das Gericht legte dem 57-Jährigen zudem eine Geldbuße von 2000 Euro zugunsten der Beratungsstelle Silberdistel auf, die sich um Kinder und Jugendliche kümmert, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Darüber hinaus verpflichtete das Gericht den Marbacher zu einer psychotherapeutischen Behandlung, bei der dieser lernen soll, nicht straffällig zu werden, falls sich tatsächlich eine Neigung zu Kinderpornografie herausstellen sollte.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lediglich die Geldbuße mit 2500 Euro höher angesetzt hatte. Verteidiger Jan Stockmann hatte auf eine Strafe näher an der Mindeststrafe von einem Jahr plädiert. Er wies darauf hin, dass der 57-Jährige bis dahin ein unbescholtenes Leben geführt hatte und seit dem Fund im August vergangenen Jahres auch nicht noch einmal strafrechtlich auffällig geworden sei.

„Begreifen Sie es als Chance und arbeiten Sie mit dem Bewährungshelfer zusammen“, riet Hiestermann dem 57-Jährigen. Sollte so etwas wieder passieren, drohe ihm definitiv eine Gefängnisstrafe. „Und mit so einem Delikt im Hintergrund hat man es dort nicht einfach“, warnte der Vorsitzende Richter.