Der Junge ist mehrfach Opfer der Attacken geworden Foto: dpa

32-Jähriger hat sich vor Gericht verantworten müssen.

Marbach - Mit seinen unkontrollierten Wutausbrüchen hat ein 32-Jähriger einen Elfjährigen sowie mehrere Polizeibeamte verletzt. Der Junge war schon zuvor mehrfach Opfer der Attacken geworden, doch im September 2017 führte das Würgen und ein Fußtritt zu einem zweitägigen Klinikaufenthalt des Kindes. Der Täter stand nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte am Donnerstag vor dem Schöffengericht Marbach.Einen Auslöser für die Ausbrüche oder die Wut konnten die Prozessbeteiligten in der mehrstündigen Verhandlung allerdings nicht ermitteln. „Immer wieder habe ich den Vater des Mannes gefragt, warum er meinen Sohn schlägt“, erzählte die Mutter des Jungen als Zeugin vor Gericht. Sein Sohn sei geistig behindert, so die Antwort vom Vater des Täters. Gemeinsam mit einer anderen Frau sowie ihrem Sohn hielt sich die 33-Jährige, die aus Afghanistan nach Deutschland floh, gerade in der Küche einer Asylunterkunft in Marbach auf, als der Angeklagte hereinkam, ihren Sohn am Hals würgte und ihm später noch einen Fußtritt in den Unterleib verpasste.

Die hinzu gerufenen Polizeibeamten hatten Mühe, den Mann zu besänftigen und festzunehmen, weil dieser um sich trat und schlug. Schließlich gelang es zwei Beamten, ihn auf ein Sofa zu drücken und ihm Handschellen anzulegen. „Er war in einer Art Ausnahmezustand und nicht mehr erreichbar für uns“, beschrieb ein Polizist seinen Eindruck von damals. Die Polizeibeamten brachten den 32-Jährigen daraufhin in die Psychiatrie Weinsberg, wo er untersucht und mit Medikamenten versorgt wurde. Nur neun Monate zuvor hatte sich der Angeklagte schon einmal bei einer anderen Auseinandersetzung in der Unterkunft der Festnahme widersetzt. Damals trat er nach einem Polizisten und spuckte diesem ins Gesicht. Außerdem versuchte er ihm in die Hand zu beißen. „Mein Eindruck war, der ist nicht klar bei Verstand“, berichtete der Zeuge.Das Gericht folgte bei der Urteilsfindung dem Gutachten des Psychiaters, wonach der gebürtige Syrer tatsächlich nur über eine deutlich eingeschränkte Intelligenz verfügt und eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit besitzt. In seiner Schuldfähigkeit ist der Mann den Worten der Richterin Ursula Ziegler-Göller nach erheblich vermindert. Seit der 32-Jährige aber seine Medikamente einnimmt, gäbe es auch keine derartigen Vorfälle mehr. Das Gericht verhängte eine einjährige Strafe zur Bewährung sowie 50 Stunden einfachste gemeinnützige Arbeit.