Die Kommunen berufen sich häufig auf Einzelfallentscheidungen. Foto: Archiv (dpa)

In vier Gemeinden gibt es keine Einschränkungen. Viele verlangen aber einen Zuschlag.

Marbach/Steinheim - In Murr ist die Position klar: Die Bestattung auf dem örtlichen Friedhof ist Einwohnern der Gemeinde vorbehalten. Der entsprechende Paragraf wird strikt ausgelegt. Der Raum für Einzelfallentscheidungen ist so gut wie nicht gegeben. Aber wie sieht es in anderen Kommunen in unserem Verbreitungsgebiet aus? Können Angehörige ihre von auswärts stammende Mutter in vier von zwölf Kommunen – Beilstein, Benningen, Kirchberg und Oberstenfeld – gibt es keinerlei Einschränkungen. Allerdings mit Unterschieden, denn lediglich Beilstein und Oberstenfeld verzichten auf einen Auswärtigenzuschlag. Bei den anderen zwei liegt er bei 50 Prozent.

Die restlichen Kommunen verweisen auf Einzelfallentscheidungen. Auch Marbach. Wobei in der Regel keiner abgewiesen wird, betont der Erste Beigeordnete Gerhard Heim. „Wenn die Grabpflege gesichert ist und wenn es Platz gibt.“ Was derzeit der Fall ist. „Vor vielen Jahren, als es noch rund 70 Prozent Erdbestattungen und nur 30 Prozent Urnenbestattungen gab, hatten wir auf den Friedhöfen Engpässe, aber durch die veränderte Bestattungskultur ist die Situation heute eine andere.“

Er habe größtes Verständnis dafür, wenn Angehörige ihre verstorbenen Familienmitglieder bei sich am Ort beerdigen lassen wollen, um es nicht weit zum Grab zu haben. Verzichtet wird in der Schillerstadt inzwischen auch auf einen Zuschlag für Auswärtige. „Früher haben wir 100 Prozent Zuschlag verlangt, aber nachdem der Gemeindetag die Empfehlung asugesprochen hatte, auf einen solchen Zuschlag zu verzichten, haben wir es geändert“, so Gerhard Heim.

Auch in der Urmenschstadt mussten für das Bestatten von Auswärtigen bis zum Jahr 2014 noch 100 Prozent obendrauf bezahlt werden. Inzwischen sind es aber nur noch 50 Prozent, wie der Kämmerer Martin Pauleit mitteilt. „Vor 15 Jahren hatten wir ein Platzproblem, aber seit einiger Zeit nutzen viele die Bestattung in Urnengräbern und Stelen.“ Grundsätzlich könnten in Steinheim Personen, die in der Stadt leben oder dort – mit oder ohne Wohnsitz – verstorben sind, bestattet werden. „Aber es gibt auch besondere Fälle, wenn beispielsweise die Eltern anderswo leben und die Kinder sie hier beerdigen lassen wollen“, so Pauleit. „Wenn es sich um eine Urnenbestattung handelt, fällt eine positive Entscheidung da noch leichter.“

In Kirchberg standrn erst vergangene Woche die Friedhofsgebühren auf der Agenda des Gemeinderates. Für Auswärtige, die in Kirchberg bestattet werden, gibt es wie bisher auch einen Zuschlag von 50 Prozent, „aber bei berechtigten Motiven sind wir da sehr kulant“, hatte Bürgermeister Frank Hornek in der Sitzung versichert.

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