Die Haltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Das hat aber Konsequenzen für den Straßenverlauf und die Sichtbeziehungen. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Der Umbau an der Hauptstraße wurde nochmals diskutiert, doch der Grundtenor bleibt gleich.

Marbach-Rielingshausen - Im Prinzip war die Sache längst eingetütet. Der Ortschaftsrat hatte sich schon 2015 deutlich dafür ausgesprochen, im Rahmen der dritten Ausbaustufe der Ortskernsanierung die nördliche Busbucht an der Hauptstraße zu erhalten – auch wenn deshalb die Straße verschwenkt werden muss. Die veränderte Fahrbahnführung soll gewährleisten, dass Busse so an den künftig erhöhten Randsteinen halten können, dass ein barrierefreier Einstieg für Rollstuhlfahrer möglich ist. In Richtung Backnang ist ebenfalls ein barrierefreier Stopp mittels der 18 Zentimeter hohen Kappsteine geplant, der Bus soll hier jedoch auf der Straße halten. Das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart regten unlängst jedoch an, den Fall noch mal aufzurollen und auch im Norden auf die Bucht zu verzichten. Deshalb hat sich der Ortschaftsrat am Montag erneut mit der Thematik befasst. Mit dem Ergebnis, dass man an den bisherigen Planungen festhalten will.

Knackpunkt war für das Gremium die Frage, ob durch die Verschwenkung der Straße die Sicherheit weiter gewährleistet ist. Denn die Expertise eines unabhängigen Büros hat ergeben, dass Autofahrer, die von links aus der Königstraße in die Hauptstraße abbiegen, fortan die Verkehrssituation schlechter einsehen können. Ungewiss war nur, ob die Beeinträchtigung noch akzeptabel ist oder nicht. Dazu stellte der extra zugeladene zuständige Planer Ulrich Zwink nun fest, dass man beim aktuell gültigen Tempo von 40 auf der Hauptstraße die Lage in ausreichendem Maße überblicken könne. „Dann würde es gerade so gehen. Ich würde aber als zusätzliches Hilfsmittel einen Spiegel auf der anderen Straßenseite anbringen“, empfahl der Fachmann. Ein solcher hängt aktuell ohnehin schon an der Kreuzung und genießt demnach rechtlich gesehen auch Bestandsschutz. Noch unproblematischer wäre alles, wenn Autos an dieser Stelle maximal mit 30 Sachen unterwegs sein dürften, betonte Ulrich Zwink. „Aber das ist auf Landesstraßen sehr schwer durchzusetzen“, sagte er.

Davon abgesehen wird es von den Räten auch nicht gewünscht, die Geschwindigkeit an diesem Punkt zu reduzieren – aus Angst, dann einen Flickenteppich an unterschiedlichen Vorgaben zu bekommen, nachdem derzeit überall 40 auf der Hauptstraße gefahren werden darf. Vor diesem Hintergrund sahen die Räte keinen Anlass, ihre ursprüngliche Entscheidung zu revidieren und wiederholten im Grundsatz den Beschluss, die seitherigen Planungen weiterzuverfolgen. „Die wichtigste Erkenntnis ist, dass wir mit 40 keinen Handlungsbedarf haben“, fasste Jochen Biesinger von der CDU zusammen.

Allerdings machte sich die Runde noch für eine Ergänzung stark, die auch Biesinger unterstützte und die dem Gremium schon lange am Herzen liegt: Man solle prüfen, ob an der Kreuzung zur Forststraße ebenfalls ein Spiegel montiert werden kann. In die Stützmauer, wo man das Hilfsmittel anbringen könnte, werde im Rahmen einer anvisierten Gehwegverbreitung ohnehin eingegriffen, gab Biesinger zu bedenken. Christiane Scheuing-Bartelmess von der SPD hatte deshalb gefragt, ob man den Spiegel, der die Ausfahrt in die Hauptstraße erleichtern soll, nicht ebenfalls in die Planungen aufnehmen könne. „Das ist eine Frage der Straßenausstattung und hat mit der reinen Bauausführung nichts zu tun. Man kann aber versuchen, das bei der Ausführungsplanung, bei der es auch einen Markierungs- und Beschilderungsplan gibt, mitaufzunehmen“, erklärte Ulrich Zwirn.