Foto: Laura Buschhaus

Wer Hühner halten möchte, muss diese beim Landratsamt registrieren lassen.

Marbach/Ludwigsburg - Wenn Bürger sich Hühner anschaffen, müssen sie ein paar Regeln beachten. So ist es Pflicht die Tiere, unabhängig vom Zweck, beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu registrieren, wie Markus Klohr, Pressesprecher vom Landratsamt Ludwigsburg, erklärt. Was das Hühnermobil angeht, so gebe es in baurechtlicher Hinsicht keine Anmeldepflicht, bei Fragen könnten Interessierte sich aber an das Landratsamt wenden. Erst ab einer Größe von 40 m³ Außenmaße brauchten Besitzer eine Baugenehmigung. Auch der Abstand zu den Nachbarn müsse eingehalten werden. „Unabhängig von einer Genehmigungspflicht können private Hühnerhaltungen in bestimmten Gebieten beschränkt sein. So sind zum Beispiel Hähne oder eine größere Zahl von Hühnern in Wohngebieten kritisch zu bewerten“, teilt Markus Klohr mit. „Im Endeffekt richtet sich die Zulässigkeit eines kleinen Hühnermobils im Garten hinterm Haus nach der Zahl der Hühner und dem Gebiet, in dem es steht. Feststehende Zahlen gibt es da nicht.“ Letztlich seien dies Einzelfallentscheidungen der Baurechtsbehörde, die dazu die umgebende Bebauung beachten müsse. „Hühnermobile im Garten hinterm Haus sind bei uns bisher kein Thema gewesen, sondern nur ,richtige‘ Hühnermobile von Landwirten im Außenbereich.“

Laut Mona Wiesinger vom Stadtbauamt Marbach ist in Marbach und Rielingshausen kein reines Wohngebiet ausgewiesen, in dem die Hühnerhaltung von vornherein problematisch wäre. „Die genaue Anzahl der Tiere kann nicht generell festgeschrieben werden, dies wäre im Einzelfall zu untersuchen“, erklärt auch sie. Im vergangenen Jahr habe die Stadt lediglich eine Frage zu dem Thema erhalten.

Bei der Tierseuchenkasse sind Tierbesitzer mit bis zu 49 Hühnern, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, weder melde- noch beitragspflichtig, wie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu lesen ist.

"Hühner nie alleine halten"

Der Deutsche Tierschutzbund hat Richtlinien erarbeitet, die die für die Tiere einen besseren Schutz gewährleisten sollen. Hester Pommerening von der Pressestelle erklärt: „Hühner dürfen nie alleine gehalten werden, sie haben eine feste Sozialstruktur.“
Folgendes sollte nach ihrer Aussage den Hühnern zur Verfügung stehen: runde, abgeschliffene Sitzstangen mit 20 Zentimetern für jedes Huhn und je 30 Zentimeter entfernt von der Wand und über einer Kotgrube angebracht, eingestreute Nester in einem ruhigen Bereich des Stalls, sodass sich nicht mehr als drei Hennen ein Nest teilen müssen, ein Scharraum zum Laufen, Staub- und Sandbaden, Sandkulen, um darin zu baden und Schmutz und Ungeziefer zu entfernen, Tränke und Fressplätze, die auf die Tierzahl abgestimmt sind (16 Zentimeter Troglänge bei manueller Fütterung und ein Trinknippel für 15 Tiere), ein bewachsener, teilweise überdachter Auslauf mit Sträuchern und Unterschlüpfen. Im Sommer sollten Hühnerhalter auch im Auslauf Tränken aufstellen.
Hester Pommerening empfiehlt zudem, den Auslauf zweiteilig anzulegen und abwechselnd zu nutzen, damit das Grün nachwachsen kann. Im Stall sollten sich nicht mehr als zwei bis fünf Hühner einen Quadratmeter teilen müssen, im Auslauf sollten die Halter fünf bis zehn Quadratmeter pro Huhn einplanen.