Stirms letzte frei gewählte Wohnadresse ist die Lange Straße 15 gewesen. Foto: KS-Images.de

Stadt muss Okay von Künstler und Hausbesitzer einholen.

Die Grünen haben unlängst im Rathaus einen Antrag eingereicht, in dem sie sich dafür stark machen, vor dem ehemaligen Wohnhaus von Adolf Stirm in der Lange Straße 15 in Rielinghausen einen Stolperstein verlegen zu lassen. Das Mahnmal soll an die Gräuel der NS-Zeit erinnern, denen auch Stirm ausgesetzt war. Er war von den Nazis inhaftiert worden und starb später im KZ Mauthausen (wir berichteten).

Ob der Stolperstein wirklich ins Pflaster eingelassen wird, ist aber noch nicht gewiss. Der Marbacher Hauptamtsleiter Thomas Storkenmaier weist darauf hin, dass es dabei zwei Knackpunkte gebe. Zum einen könne man nicht einfach so aktiv werden, sondern müsse zunächst abklopfen, ob der Eigentümer der Immobilie in der Lange Straße damit auch einverstanden wäre. Zum anderen benötige man das Okay des für die Stolpersteine zuständigen Künstlers Gunter Demnig. Mit ihm müsse man erst Rücksprache halten. Dagegen liege die offizielle Einschätzung des Stadtarchivars Albrecht Gühring zu dem Sachverhalt nun vor. Gühring sollte den Bezug von Adolf Stirm zu Rielingshausen klären, hatte der Erste Beigeordnete Gerhard Heim erläutert. Die Recherche von Gühring hat ergeben, dass Stirms letzte frei gewählte Wohnadresse in der Lange Straße 15 war. Damit ist die Grundvoraussetzung erfüllt, dort einen Stolperstein verlegen zu können – womit auch die Stadt den Antrag der Grünen unterstützt. Man hätte das Thema auch jetzt schon auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses genommen – wenn eben die beiden noch ausstehenden Punkte schon geklärt worden wären, betont Thomas Storkenmaier.