Aus Sicht der Richterin sind die Angeklagten planvoll vorgegangen. Foto: Archiv (dpa)

Die Männer haben eine alte Frau beim Geldabheben beobachtet und später ausgeraubt.

Marbach - Keine Gnade hat das Schöffengericht am Amtsgericht Marbach mit vier Handtaschenräubern gehabt. Es verurteilte sie zu langjährigen Gefängnisstrafen. Zwei von ihnen hatten im Juli vergangenen Jahres eine alte Dame beim Geldabheben in einer Bank in Ludwigsburg beobachtet, waren ihr in die S-Bahn gefolgt und hatten ihr zu viert nach dem Ausstieg in Tamm ihre Tasche, die 2200 Euro enthielt, gestohlen. „Sie alle haben Mütter und Omas, dennoch schreckte keiner von Ihnen vor dieser Tat zurück“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller bei der Urteilsverkündung am Donnerstag an die Angeklagten.

Umfangreiches Videomaterial von Überwachungskameras in der Bank und später in der Bahn sowie zwei Geständnisse belegen nach Überzeugung des Gerichts eindeutig, dass die vier Männer planvoll vorgegangen waren. Der 32-Jährige und der 25-Jährige hatten in der Bank die 82-Jährige dabei beobachtet, wie sie sich Geld in einen Umschlag legen ließ. Sie waren der Frau an den Bahnhof gefolgt, wo sie zwei Bekannte getroffen und in den Plan eingeweiht hatten.

Zu viert hatten sie die Seniorin überwacht und waren ihr in die S-Bahn hinterhergelaufen, hatten sich dort um sie gruppiert und waren alle an der Haltestelle ausgestiegen, an der auch die Frau die Bahn verlassen hatte. Den Raub der Tasche hatten die Männer abseits vom Bahnhof hinter einer Hecke an den Sportlichsten der Gruppe delegiert. „Vielleicht haben Sie in dem Moment nicht an die massiven Auswirkungen gedacht, doch die alte Dame schien Ihnen ein geeignetes Opfer“, resümierte die Vorsitzende. Allen Prozessbeteiligten sind die Schilderungen der 82-Jährigen nachdrücklich in Erinnerung geblieben: Mit dem Geld wollte sie ihrer unheilbar kranken Tochter im Pflegeheim neue Kleidung kaufen. Bei ihr selbst hinterließ der Vorfall auch eineinhalb Jahre später bleibende Angst, zumal sie den Ort des Geschehens oft passiert, da er auf dem Weg zum Pflegeheim liegt.

Die drei Richterinnen und Richter blieben mit ihrem Urteil nur unwesentlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und acht Monaten bis zu vier Jahren Gefängnis. Lediglich einen der beiden 22-Jährigen verurteilte das Schöffengericht wegen Beihilfe zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Verteidigung des ältesten Angeklagten, der als einziger der Männer bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hatte Freispruch gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird aber weitreichende Folgen haben: Die Männer kennen sich aus einer Asylunterkunft, wo sie nach ihrer Flucht aus Syrien und Algerien zunächst gestrandet waren. Sie waren zwischen 2015 und 2017 nach Deutschland gekommen, die beiden 22-Jährigen sind als Flüchtlinge anerkannt gewesen, die Anträge der beiden anderen Angeklagten waren bereits abgelehnt worden.