Die Stadt Marbach rät zu Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Foto: dpa

Die Stadt Marbach klärt über wichtige Regeln im Straßenverkehr auf.


Sie sind mit dem Auto unterwegs und haben es eilig. Vor Ihnen fährt ein langsamer Fahrradfahrer. Platz zum Überholen ist aber nur wenig. Muss er Sie vorbeilassen? Ein zweiter Radfahrer überholt Sie jetzt noch von rechts. Darf er das überhaupt? Wenn Auto- und Radfahrer auf der Straße aufeinandertreffen, wird es oft eng und unübersichtlich. Die Stadt Marbach klärt die wichtigsten Fragen und gibt Einblicke in die Gefühlswelten von Auto- und Radfahrern.

Es muss schnell gehen. Das Kind muss an der Schule abgesetzt werden. Ein wichtiges, quasi karriereentscheidendes Meeting wartet. Sie haben einen Arzttermin oder müssen einen Zug erwischen. Es gibt etliche Gründe, warum ein langsamerer Fahrradfahrer Ihre Geduld als Autofahrer strapazieren kann. Aber wann dürfen Sie überholen? Ganz generell: wenn genügend Platz ist. Und was „genügt“, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Abstand vom äußersten Punkt des Fahrzeugs zum äußersten Punkt des Radfahrers muss aber mindestens eineinhalb Meter betragen. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Manchmal ist sogar ein Mindestabstand von zwei Metern erforderlich – und zwar dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Radfahrer seine Spur nicht exakt halten kann: Zum Beispiel wenn er ein Kind dabei hat, bei Steigung, oder starkem Gegen- und Seitenwind.

Radfahrer müssen manchmal plötzlich ausscheren. Schlaglöcher, Scherben, Müll, Baustellen, sich öffnende Autotüren oder achtlos geparkte Fahrzeuge versperren oft den Weg. Wenn Sie den nötigen Abstand nicht einhalten können, müssen Sie warten, bis sich die Gelegenheit bietet oder der Radfahrer Sie passieren lässt. Auch für ihn gilt das Rechtsfahrgebot. Reicht das zum Überholen nicht, sollte er ab und zu kurz Platz machen. Das ist auch im Interesse der Radfahrer selbst. Schließlich radelt es sich deutlich entspannter, wenn nicht pausenlos eine Autokolonne am eigenen Hinterrad klebt.

Was aber, wenn sich der Verkehr staut? Mit dem Fahrrad ist man dann deutlich schneller unterwegs, schließlich passt man durch all die kleinen Lücken wunderbar hindurch. Eine Situation, die jeder Autofahrer kennt und regelmäßig für einen 180er-Puls samt drohendem Herzinfarkt sorgt. Wann und wie dürfen Fahrradfahrer Autofahrer eigentlich überholen? Auch dafür gibt es recht klare Regeln: Auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie) und Fahrradstreifen (durchgezogene Linie) dürfen Radfahrer immer überholen, links mit ausreichend Abstand und Vorsicht. Rechts dürfen Radfahrer nur vorbeifahren, wenn Autos stehen, etwa im Stau oder an einer Ampel. Vorsicht und angepasste Geschwindigkeit sind hier oberstes Gebot. Sich durch den Verkehr durchzuschlängeln ist nie erlaubt.

Am Ende ist und bleibt das Wichtigste aber gegenseitige Rücksichtnahme. Denn nicht jeder wird sich an die Regeln halten, selbst dann nicht, wenn er sie kennt. Nicht immer ist das böse gemeint oder rücksichtslos. Fahren Sie vo-rausschauend, nehmen Sie Blickkontakt mit Ihrem Umfeld auf. Und verzichten Sie ab und zu auch mal auf Ihr Recht. Das kann sehr entspannend sein, für Sie und für andere.