Der junge Mann soll mit Marihuana gehandelt haben. Foto: Symbolbild (dpa)

25-Jähriger wird zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Ihre Pause im Schichtdienst bei einer Firma in Affalterbach haben einige Mitarbeiter wenig sinnvoll genutzt: Einige Kollegen trafen sich in der Tiefgarage, um einen Joint zu rauchen oder Marihuana zu erwerben. Für den Drogenhandel verurteilte das Amtsgericht Marbach den 25-jährigen Verkäufer nun zu einer saftigen Geldstrafe.

Bei wem es etwas zu kaufen gibt, war ein offenes Geheimnis, berichtete ein Zeuge im Gerichtssaal. Ein vernünftiges Arbeiten sei zeitweise nicht mehr möglich gewesen, daher habe er seinen Vorgesetzten informiert. Ob er denn selbst und nicht nur vom Hörensagen von den Drogengeschäften des jungen Mannes gewusst habe, wollte Richterin Ursula Ziegler-Göller von dem 33-Jährigen wissen. Kurze Stille im Gerichtssaal und dann die Auskunft: „Ich habe selbst was bei ihm gekauft, für 50 Euro.“

Zu Beginn des Verfahrens hatte der Angeklagte die Prozessbeteiligten noch glauben machen wollen, die in seiner Wohnung fein säuberlich abgepackten kleinen Tütchen habe er lediglich für sich selbst gesammelt. Auch die sicher gestellte Feinwaage diente demnach ausschließlich der Überprüfung des eingekauften Materials. Lediglich ein paar Mal habe er ohne Gewinn an einen Kollegen Marihuana weitergegeben. Das bei der Durchsuchung der Wohnung Ende April 2018 sichergestellte Kokaingemisch sowie morphinhaltige Tabletten seien ebenfalls nur von ihm selbst konsumiert worden. Diese Sichtweise konnten sich weder Staatsanwaltschaft noch Gericht aneignen. „Sie sind kein barmherziger Samariter, sondern betrieben das Geschäft gewerbsmäßig, für alles andere macht es keinen Sinn, so ein Risiko einzugehen“, konstatierte Ziegler-Göller bei der Urteilsbegründung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah sie jedoch noch eine Geldstrafe für angemessen und setzte diese auf 10 800 Euro fest.

Der gelernte Kfz-Mechatroniker kam in der Freistellung einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor und hat inzwischen einen neuen Arbeitsplatz als Rollenprüfstandsfahrer in einem anderen Unternehmen. Offenbar will er das Thema Drogen, das ihn seit seinem 17. Lebensjahr begleitet, hinter sich lassen und unterzieht sich freiwillig und auf eigene Kosten seit dem Vorfall unangemeldeten Drogenscreenings.